Ratsprotokoll vom 30. Juni 1882

Mittheilungen machen werde. c. K. K. Betriebs Verwaltung der Kronprinz Rudolf Bahn Z.62/Praes. Euer Hochwohlgeboren! In Gemäßheit der Allerhöchst genehmigten, mit Verordnung des k. k. Handelsministeriums vom 26. Februar 1882, R. G. Bl. No. 25, kundgemachten Grundzüge für die Organisation des Staatsbetriebes auf den westlichen Staatsbahnen und vom Staate betriebenen Privatbahnen wird der auf Grund des Gesetzes vom 14. Dezember 1877. R. G. Bl. No. 112, vom Staate übernommene Betrieb der Kronprinz Rudolf Bahn und der Staatsbahn Tarvis-Pontafel vom 1. Juli d. Js. an durch die k. k. Direction für StaatsEisenbahnbetrieb in Wien geführt werden. Dieselbe tritt nach § 1, Abs. 3 der obigen Grundzüge an die Stelle der für die Kronprinz Rudolfbahn eingesetzten k. k. Betriebsverwaltung, deren Befugnisse auf sie übergehen. Indem ich in Folge dieser Bestimmungen meine Fähigkeit als k. k. Betriebs Verwalter der Kronprinz Rudolf Bahn mit 30. Juni l. Js. abschliesse, beehre ich mich Ihnen Herr Bürgermeister mitzutheilen, daß mit demselben Tage die

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