Ratsprotokoll vom 30. Juni 1882

Raths-Protokoll! aufgenommen am 30. Juni 1882 über die diesjährige XI. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr. Gegenwärtig Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Georg Pointner Der Herr Vicebürgermeister Leopold Putz. Die Herren Gemeinderäthe Breslmayr Franz Klein Wilhelm Dürrnberger Joh. Nepomuk Landsiedl Anton Göppl Emil Mayr Johann Haller Josef Perz Mathias Huber Leopold Peyl Josef Jäger Anton v. Waldau Reder Josef Kautsch Jakob Redl Johann Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe Gschaider Gustav Dr. Joh. Hochhauser Mayr Anton und Wickhoff Franz Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags.

Tagesordnung Mittheilungen I. Section 1. (in vertraulicher Sitzung) Gesuch um Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr und Verleihung des Bürgerrechtes. II. Section 2. Beschlussfassung pcto Beschaffung des Baukapitales für den Bau des neuen Versuchs Anstalts-Gebäudes. 3. Amtsbericht über den Stadtcasse JournalsAbschluss pro Mai 1882. III. Section 4. Sectionsantrag über die angeregte Bestelllung eines eigenen Aufsichtsorganes für den Versuchswerkstättenbau. Der Herr Vorsitzende constatirt die Anwesenheit der zweidrittel Majorität des Gemeinderathes und erklärt die Sitzung für eröffnet. Als Verifikatoren für das heutige Raths Protokoll werden die beiden Herren

G. R. Mayr Johann und Perz Mathias bestimmt. Der Herr Vorsitzende referirt über nachstehende Einläufe: a. Steyr am 30. Juni 1882. Sr. Hochwohlgeboren Herrn Georg Pointner Bürgermeister in Steyr Durch auswärtige Geschäfte, welche meine oftmalige Abwesenheit von Steyr erfordere, bin ich in die Lage versetzt, meine Stelle als Gemeinderath der Stadt Steyr zurückzulegen, da ich meiner Pflicht besonders als Mitglied der Bausection nicht nachkommen kann. Indem ich höflichst ersuche meinen Wunsch dem löblichen Gemeinderathe zur Kenntniß zu bringen, zeichne ich Euer Hochwohlgeboren ganz ergebenster Jul. Huber. Wird über Antrag des Herrn G. R. Peyrl Josef einstimmig beschlossen, an Herrn G. R. Huber Julius ein Ersuchschreiben dahin zu richten, daß er sein Mandat bis zu den nächsten Wahlen beibehalten möge, indem die von ihm geltend gemachten Umstände die Niederlegung seines Gemeinderathsmandates gemäß § 39 des Gemeinde Statutes nicht genügend gerechtfertigt erscheinen lassen. b. No. 3257. Hochwohlgeborner Herr Bürgermeister Auf die sehr geschätzte Zuschrift vom 10. d. Mts. No. 7501 beehre ich mich Euren Hochwohlgeboren zu erwiedern, daß ich mit Vergnügen bereit bin den Grundstein des dortigen neuen Armen-

hauses einzuweihen, sobald es die Verhältnisse meinerseits einiger Zeit gestörten Gesundheit erlauben. Sollte die Einweihung alsbald geschehen müssen, so müßte ich auf die Ehre, diese Funktion vorzunehmen, verzichten, und einen andern Priester dazu delegiren. Ich habe übrigens die Absicht, noch im Laufe dieses Sommers in Steyr die kanonische Visitation vorzunehmen, das heilige Sakrament der Firmung zu spenden, und die Religionsprüfung der einen oder andern Schule zu halten; sollte bis zur Zeit, da mir die Gesundheit diese heilige Handlung möglich machen wird, der Grundstein noch nicht eingeweiht sein, so würde ich ihn bei Gelegenheit eben dieser heiligen Akte einweihen. Genehmigen Euere Hochwohlgeboren die Versicherung meiner besonderen Hochachtung. - Linz den 13. Juni 1882. Franz Josef Rudigier Bischof. Wird ohne Debatte einstimmig beschlossen mit der Grundsteinlegung zuzuwarten, bis der hochwürdigste Herr Bischof über den Zeitpunkt seiner Hieherkunft nähere

Mittheilungen machen werde. c. K. K. Betriebs Verwaltung der Kronprinz Rudolf Bahn Z.62/Praes. Euer Hochwohlgeboren! In Gemäßheit der Allerhöchst genehmigten, mit Verordnung des k. k. Handelsministeriums vom 26. Februar 1882, R. G. Bl. No. 25, kundgemachten Grundzüge für die Organisation des Staatsbetriebes auf den westlichen Staatsbahnen und vom Staate betriebenen Privatbahnen wird der auf Grund des Gesetzes vom 14. Dezember 1877. R. G. Bl. No. 112, vom Staate übernommene Betrieb der Kronprinz Rudolf Bahn und der Staatsbahn Tarvis-Pontafel vom 1. Juli d. Js. an durch die k. k. Direction für StaatsEisenbahnbetrieb in Wien geführt werden. Dieselbe tritt nach § 1, Abs. 3 der obigen Grundzüge an die Stelle der für die Kronprinz Rudolfbahn eingesetzten k. k. Betriebsverwaltung, deren Befugnisse auf sie übergehen. Indem ich in Folge dieser Bestimmungen meine Fähigkeit als k. k. Betriebs Verwalter der Kronprinz Rudolf Bahn mit 30. Juni l. Js. abschliesse, beehre ich mich Ihnen Herr Bürgermeister mitzutheilen, daß mit demselben Tage die

Betriebs Direction der Kronprinz RudolfBahn aufgelöst wird. Ich kann nicht umhin, bei diesem Anlasse Namens der Verwaltung der Kronprinz Rudolf Bahn für die Förderung der Interessen derselben und ihrer Beamten sowie insbesondere auch für das freundliche Entgegenkommen, das ich stets bei der geehrten Gemeindevertretung und bei Ihnen gefunden habe, den verbindlichsten Dank und die Versicherung auszusprechen, daß die Erinnerung an die freundliche Stadt nicht blos von jenen Beamten, welche durch ein Decenium in derselben ihre Heimstätte gefunden haben, sondern auch von mir, dem es nur vorübergehend vergönnt war, sie zu besuchen, als eine angenehme stets bewahrt werden wird. Genehmigen Herr Bürgermeister den Ausdruck meiner vollsten Hochachtung, mit der ich mich zu zeichnen beehre, als Euer Hochwohlgeboren ergebenster Perl. Wien am 26. Juni 1882. Sr. Hochwohlgeboren Herrn Georg Pointner Bürgermeister etc. etc. Steyr

Wird ohne Debatte einstimmig beschlossen diese Zuschrift zu den Akten zu hinterlegen und freundlichst dankend zu beantworten. d. Z. 3195/G. A. An die löbl. Stadtgemeinde Vorstehung Steyr Die Gemeinde Vertretung der Stadt Wels hat in ihrer Sitzung vom 19. d. Mts. beschlossen: "Die Stadtgemeinde erklärt, unter Vorbehalt des § 74 der G. O. ihre Bereitwilligkeit sich an der Kapitalsbeschaffung zum Zwecke des Baues einer normalspurigen Vizinalbahn von Wels über Maidorf, Kremsmünster Rohr, Hall, Sierning Sierninghofen nach Steyr durch Uibernahme von Actien im Betrage von 200.000 fl zu betheiligen gegen den, daß auch die Stadtgemeinde Steyr mit mindestens einem gleich hohen Betrage sich an der Realisirung dieses Bahnprojektes betheilige, daß die Beschaffung des erforderlichen sonstigen Baukapitales durch Ausgabe von Aktien, welche gleiche Rechte geniessen, sichergestellt wird, und daß die Einzahlung auf die von der Stadtgemeinde Wels zu übernehmenden Actien erst dann zu beginnen hat, wenn die Ein-

zahlungen auf die von den sonstigen Interessenten übernommenen Actien vollständig geleistet oder entsprechend sichergestellt sind. Die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr wird demnach höflich ersucht, die wohldortige Gemeinde Vertretung von diesem hierortigen Beschlusse zu verständigen und ehemöglichst anher mitzutheilen, ob der in dem Beschlusse der hiesigen Gemeinde Vertretung bezeichneten Weise die verehrliche Vertretung der Stadt Steyr gewillt ist, sich an der Realisirung des Bahnprojectes Wels-Steyr zu betheiligen. Wels den 20. Juni 1882. Der Bürgermeister Bauer. Der Herr Vorsitzende ist der Meinung, daß es sich hier zunächst darum handle ob diese Zuschrift den bereits bestehenden Central Comite zur Aeusserung zugemittelt werden solle, auf Grund welcher dann etwa eine Wähler Versammlung einzuberufen wäre, nach deren Beschlüssen sich dann der löbliche Gemeinderath richten könne. Herr G. R. Klein Wilhelm befürwortet die Zuweisung der Zuschrift an das Comite, welches die nöthigen Erhebungen und vorbereitenden Schritte wie z. B. die

Einberufung einer Wähler Versammlung veranlassen und sodann dem löblichen Gemeinderath einen bestimmten Antrag stellen solle. Herr G. R. Kautsch Jakob ist ebenfalls für die Zuweisung an das Eisenbahn Comite. Nachdem die Gemeinde seinerzeit sich für das Projekt so warm angenommen habe, gehe es wohl nicht an, eine weitere Betheiligung ohne weiters abzulehnen. Gibt das Comite ein Gutachten ab, so könne sich der löbliche Gemeinderath hierauf stützen, es werde sich ja zeigen ob nicht die geänderten Verhältnisse wie z. B. die mittlerweile erfolgte Uibernahme der West und Rudolfsbahn durch den Staat, gegenwärtig eine andere Beurtheilung des Bahnprojektes zulassen. Sodann wird nach Antrag des Herrn G. R. Klein Wilhelm unterstützt vom Herrn G. R. Kautsch Jakob, die Uiberweisung obiger Zuschrift aus Eisenbahn Comite behufs weiterer Erhebungen und Antragstellung an den löblichen Gemeinderath einstimmig angenommen. e. Sodann verliest der Herr Vorsitzende die Entscheidung der hochlöblichen k. k. oö. Statthalterei betreffend die disjährigen Gemeinderathswahlen im

III. Wahlkörper Die Entscheidung lautet: (siehe Akt Z. 8038/ex 1882) Der Herr Vorsitzende erwähnt, daß diese hohe Statthalterei Entscheidung, gegen welche noch ein Rechtsmittel zulässig sei, gemäß der Geschäftsordnung der Rechtssection zum Studium, eventuell weiteren Antragstellung zuzuweisen sei. Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau ist nicht dieser Meinung, er stellt den Antrag, daß der Gemeinderath kein weiteres Rechtsmittel ergreifen, sondern sich der von der hohen Statthalterei ganz bestimmt ausgesprochenen Anullirung der Wahl des Herrn Viktor Stigler fügen solle. Herr G. R. Kautsch Jakob frägt Herrn G. R. Anton v. Jäger ob er seinerzeit als Obmann der Rechtssection die Verificirung der diesjährigen Gemeinderathswahlen im III. Wahlkörper dem löblichen Gemeinderathe empfohlen habe. Herr G. R. Anton v. Jäger bejaht diese Frage, und sagt weiters er habe dies nur gethan, weil ihm damals der weitere Protest der conservativen Bürgerparthei noch

nicht bekannt gewesen sei. Der Herr Vorsitzende ist der Meinung, daß man über diese Angelegenheit nicht vorschnell entscheiden möge, da ja ausser der Anullirung der Wahl des Herrn Stigler Viktor noch mehrere Nebenfragen zu lösen seien, so z. B. welche Wahllisten bei der Neuwahl zu gelten haben, die alten oder die neuen, ob eine Neuwahl absolut nothwendig oder ob damit bis zu den nächsten ordentlichen Wahlen zu warten sei u. s. w. Herr G. R. Peyrl Josef unterstützt den Antrag des Herrn G. R. Anton v. Jäger und verlangt, daß man die hohe Statthalterei Entscheidung nicht anzweifeln solle. Herr Stigler hätte eben so lange seine Wahl bestritten, den Sitzungen gewiß nicht beiwohnen sollen. Die hohe k. k. Statthalterei hat gewiß alles mit Ruhe und ohne Partheilichkeit untersucht und sodann entschieden; füge man sich heute dieser hohen Entscheidung so ist diese Angelegenheit heute noch keine Schmach, gehe man aber weiter so ist Gefahr vorhanden dieses Wort anzuwenden, daher solle man die Anullirung annehmen. Herr Stigler könne ja künftiges Jahr wieder

als Kanditat aufgestellt werden. - Für diesmal solle man sich aber keine grössere Blöse geben und daher der hohen k. k. Statthalterei berichten, daß man die Anullirung annehme. Herr G. R. Kautsch Jakob ist gegen diese Ausführungen, weil der löbliche Gemeinderath seinerzeit in dieser Angelegenheit über Antrag seiner Rechtssection entschieden habe und daher consequenter Weise nun wieder nur über Anhörung seiner Rechtssection, welche die ganze Angelegenheit auf das genaueste geprüft hat, beschliessen könne. Man müsse eben die Person von der Sache trennen. Herr G. R. Klein Wilhelm sagt die Agnoscirung der diesjährigen Wahlen ist seinerzeit vom löblichen Gemeinderathe mit grosser Majorität beschlossen worden und sei daher Herr Stigler Viktor in Folge der Agnoscirung und der an ihm ergangenen Einladung vollkommen berechtigt gewesen den Gemeinderaths-Sitzungen beizuwohnen. Nachdem die Agnoscirungsbeschluss von Seite

des löblichen Gemeinderathes über Antrag seiner Rechtssection erfolgte, so könne auch jetzt wieder nur über deren Antrag beschlossen werden. Die Rechtssection habe nicht nur über die hohe Statthalterei Entscheidung an sich, sondern auch über die Vollzugsmaßnahmen zu berathen und zu beantragen. Herr G. R. Peyrl Josef entgegnet er spreche eben auch nicht von der Person sondern vom Faktum. Bei der Agnoszirung der Wahl war der Rechtssection nicht die Gelegenheit gegeben die ganze Angelegenheit so ruhig zu beurtheilen als wie zu thun die hohe k. k. Statthalterei in der Lage war. Diese habe gewiß ruhig geprüft und alles genau erwogen. Hätte dieselbe nicht genügend alles studirt, so hätte sie sicher die Anullirung nicht ausgesprochen. Die Sache liege eben heute anders, wäre sie schon damals so gelegen so würden die Herren wahrscheinlich anders beantragt haben. Herrn G. R. Anton v. Jäger hält seinen Antrag auf sofortige Annahme der Anullirung aufrecht. Herr G. R. Dürrnberger Joh. Nep. glaubt es wäre zweckthunlich wenn man die Beschlußfassung über die Annahme der Anullirung und über die angeordnete Neuwahl von einander tren-

nen würde. Herr G. R. Peyrl Josef will eben den Antrag des Herrn G. R. Anton v. Jäger in dieser Form ergänzt haben. Nachdem sich Niemand mehr zum Worte gemeldet, bringt der Herr Vorsitzende den weiter gehenden Antrag des Herrn G. R. Kautsch Jakob unterstützt vom Herrn G. R. Klein Wilhelm, wonach die hohe Statthalterei Entscheidung der Rechtssection zur Berathung und Antragstellung zuzumitteln sei, zur Abstimmung. Für diesen Antrag ergaben sich 7 Stimmen. Nachdem sich für den hierauf zur Abstimmung gebrachten Antrag der Herr G. R. Anton v. Jäger unterstützt vom Herrn G. R. Peyrl Josef, wonach die Anullirung sofort anzunehmen wäre, ebenfalls 7 Stimmen ergaben, so dirimirt nach der bestehenden Geschäftsordnung der Herr Vorsitzende. Derselbe stimmt für den Antrag auf Zuweisung an die Rechtssection und erscheint sonach dieser Antrag zum Beschlusse erhoben. f. Der Vorsitzende bringt hierauf die Eingabe des städt. Gefällspächters Herrn Ludwig Weiss, de dato 26. Juni l. Js. praes. am 28. Juni l. Js.

unter Z. 8251 zur Verlesung. Dieselbe lautet: (Siehe Akt Z. 8251/1882) Wird ohne Debatte einstimmig der Rechtssection zur Berathung und Antragstellung zu gewiesen und hat die Rechtssection hiezu von der Finanzsection den Herrn Vicebürgermeister und den Herrn Sections Obmann einzuladen. Schließlich ist noch folgendes Schreiben eingelangt: Steyr den 30. Juni 1882. An die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. Wie der löblichen Gemeinde Vorstehung bekannt ist, erfolgte gestern Nachmittags anläßlich der Wehr- und Brückenkopfarbeiten am sogenannten Wehrgraben ein Wasserdurchbruch, in Folge dessen die Werke an der ersten, zweiten und dritten Zeugstadt vollständig trocken gelegt worden sind. Da dieser Durchbruch lediglich nur der Ausserachtlassung der nöthigen Vorsicht zuzuschreiben ist, so muß ich die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung um so mehr für den der Waffenfabrik hieraus erwachsenden Schaden verantwortlich machen, und vollen Ersatz beanspruchen, als die Organe der Gemeinde auf das Unzeitgemässe der Inangriffname dieses Baues unter Andern auch von Herrn

Direktor Holub aufmerksam gemacht worden sind. Hochachtungsvoll Josef Werndl. Wird ohne Debatte einstimmig der Bausection und dem städtischen Bauamte zur Aeusserung zugewiesen. - Z. 8339. Nun wird zur Berathung der Tagesordnung geschritten. I. Section Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinderath Anton Jäger v. Waldau. 1. (In vertraulicher Sitzung) Herr Josef Schachinger Kaufmann und Hausbesitzer in Aichet Sierningerstrasse Consc. No. 164, ist mit Gesuch de dato 15. Juni l. Js. praes unter Zahl 7689 um Aufnahme in den Gemeinde Verband und um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr bittlich geworden. Die Section beantragt der löbliche Gemeinderath wolle dem Herrn Josef Schachinger die nachgesuchte Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr und die Verleihung des Bürgerrechtes gegen Erlag der Gebühren bewilligen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 7689.

II. Section Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinderath Huber Leopold. 2. Bezüglich der Aufbringung des nötigen Baukapitales für den Neubau eines Versuchsanstalts Gebäudes, stellt die Section folgenden Antrag: Bei dem Umstande als der geehrte Sparkassa Ausschuss von Steyr zur Beschaffung des Baukapitals für das neue Versuchs Anstaltsgebäude den Betrag von 15000 fl votirt hat, ist zur Bestreitung der Gesammtkosten pr 40.000 fl nur mehr ein Restbetrag von 25000 fl erforderlich. Nachdem das verfügbare und nicht vinkulirte Vermögen der Stadtcasse hiezu nicht ausreicht und überhaupt auch für unvorhergesehene Fälle reservirt bleiben soll, so beantragt die Section: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen, daß bei der löblichen Sparcassa in Steyr ein Hypothekardarlehen in der Höhe des restlichen Betrages, das sind 25000 fl, gegen übliche Verzinsung und Rückzahlung in 30 jährigen Anuitäten aufgenommen und hiezu gemäß § 50 des G. St. die erforderliche Bewilligung des hohen Landtages erwirkt werden möge. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse

erhoben. - Z. 8115. 3. Resultat der Gebahrung bei der Stadtcasse in Steyr im Monate Mai 1882. Einnahmen im Monate Mai 1882 Hiezu den am 30. April 1882 verbliebenen baaren Cassarest mit daher Einnahmen Summe im Mai 1882 Hievon abgezogen die im Monate Mai bestrittenen Ausgaben pr verbleibt für den Monat Juni 1882 ein baarer Cassarest von und betragen vom Jahresbeginne bis inclusive Mai 1882 Die gesammten Einnahmen Ausgaben Städt. Casseamt Steyr am 31. Mai 1882. Willner Cassen Direktor Paarfusser Controlor. Die Section beantragt, nachdem das CassaJournal von den Herren G. R. Huber Leopold und Kautsch Jakob geprüft

und richtig befunden worden, die genehmigende Kenntnißnahme obigen Casseamtsgebahrungs Ausweises. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 7835. III. Section Referent: Sectionsobmann Herr Gemeinderath Redl Johann. 4. Bezüglich des in der letzten Sitzung vom Herrn G. R. Stigler Viktor gestellten Antrages, die Bestellung eines eigenen Bauaufsichtsorganes bei dem Bau des Versuchs Anstaltsgebäudes spricht sich die Section dahin aus, daß ein eigenes Aufsichtsorgan zur Uiberwachung des Baumateriales beim Baue des neuen Versuchs Anstalts Gebäudes vorläufig aus dem Grunde nicht nothwendig erachtet wird, indem der Bauplatz nahe gelegen und daher die Uiberwachung sowie bisher vom städtischen Ingenieur und den Mitgliedern der Bausection leichter durchzuführen ist.

Wird ohne Debatte mit 9 gegen 5 Stimmen zum Beschlusse erhoben. - Z. 8116. Hierauf Schluß der Sitzung um 5 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Georg Pointner Die Gemeinderäthe Joh. Mayr M. A. Perz Der Schriftführer Fritz Hähnel

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2