Ratsprotokoll vom 27. Februar 1882

Abschrift dieses Protokolles, dem löblichen Gemeinderathe der k. k. l. f. Stadt Steyr zur geneigten Beschlußfassung vorzulegen. 4. Eine Abschrift dieses Protokolles ist im Wege der hochlöblichen k. k. o. ö. Statthalterei dem hohen k. k. Handels Ministerium vorzulegen. Nachdem dießbezüglich die Punkte 2 und 4 dieses Beschlusses zur Ausführung gelangt waren, hat das Curatorium in seiner Sitzung vom 5. Dezember 1881, in Anbetracht des baldigen Ablaufes der Pachtzeit für das bisherige Gebäude der Versuchs und Lehranstalt folgenden weiteren Beschluß gefaßt. "In Folge der gemachten bisherigen Erfahrungen und beobachteten Leistungen, ferner der in den öffentlichen und Regierungskreisen gewonnenen Werthschätzung dieser Anstalt, wird der Fortbestand derselben in ihrer gegenwärtigen Verfassung, dem löblichen Gemeinderathe wärmstens empfohlen. Die diesbezüglich nothwendige weitere formel le und finanzielle Durchführung des Bestandes dieser Anstalt wird dem freien Ermessen des löblichen Gemeinderathes überlassen."

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