Ratsprotokoll vom 27. Februar 1882

ohne Betriebs odes sonstige innere Einrichtung mit 45000 fl berechnet. Bei der angeführten Sachlage komme ich nun zu dem Enschlusse, diese Angelegenheit demnächst dem Gemeinderathe der Stadt Steyr zur Beschlußfassung vorzulegen, doch glaube ich daselbst nur dann mit Erfolg für die Sache wirken zu können, wenn ich in die Lage gesetzt werde obige Zusage ämtlich erreichen zu können. Bei dem Umstande als mittlerweile die Agenden sämmtlicher Fachanstalten an ein hohes k. k. Unterrichts-Ministerium übergegangen sind, erlaube ich mir die ergebene Bitte: Ein hohes k. k. Unterrichtsministerium geruhe der Erklärung des hohen k. k. Handelsministerium dahin beizutreten, daß im Falle die Gemeinde Steyr auf ihre Kosten unter Vorbehalt des Eigenthumsrechtes ein eigenes Gebäude zur Unterbringung der Versuchs und Lehrwerkstätte für Eisen und Stahlgewerbe in Steyr mit einem erhobenen Kostenaufwand von 45000 fl nach den vorliegenden, vom

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