Ratsprotokoll vom 14. Oktober 1881

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 14. Oktober 1881 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protokoll! aufgenommen über die diesjährige 17te Sit- zung des Gemeinderathes der kk. landesfürstli- chen Stadt Steyr am 14. Oktober 1881. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Georg Pointner Der Vicebürgermeister Herr Gustav Gschaider Die Herren Gemeinderäthe: Dürrnberger Joh. Nepomuk Mayr Anton Haller Josef Mayr Johann Holub Karl Olbrich Hugo Huber Julius Perz Mathias Huber Leopold Peyrl Josef Jäger Anton v. Waldau Putz Leopold Kautsch Jakob Reder Josef Klein Wilhelm Redl Johann Landsiedl Anton Schachinger Franz Entschuldigt hat sich Herr Gemeinderath Emil Göppl. Schriftführer: Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel.

Raths-Protokoll! aufgenommen über die diesjährige 17te Sitzung des Gemeinderathes der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr am 14. Oktober 1881. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Georg Pointner Der Vicebürgermeister Herr Gustav Gschaider Die Herren Gemeinderäthe: Dürrnberger Joh. Nepomuk Mayr Anton Haller Josef Mayr Johann Holub Karl Olbrich Hugo Huber Julius Perz Mathias Huber LeopoldPeyrl Josef Jäger Anton v. WaldauPutz Leopold Kautsch Jakob Reder Josef Klein Wilhelm Redl Johann Landsiedl Anton Schachinger Franz Entschuldigt hat sich Herr Gemeinderath Emil Göppl. Schriftführer: Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel.

Tagesordnung! I. Section 1. Zuschrift des städt. Armenrates in Betreff des Rekurses der Rosalia Steininger pcto verweigerten Armengeldes. 2. Zuschrift des Herrn Franz Tomitz, betreffs der erfolgten Uibergabe der historischen Costümme vom Festzuge im Jahre 1880 zur bleibenden Aufbewahrung im städt. Archive. II. Section 3. Amtsbericht über den Stadtcasse Journals Abschluss pro September 1881. 4. Gesuch des Herrn Alois Niederreiter um pachtweise Wiederüberlassung des Gewölbes No. 2 beim Bürgerspital. 5. Gesuch des Herrn Josef Saumwald um pachtweise Wiederüberlassung des Gewölbes No. 3 beim Bürgerspital. 6. Gesuch des Herrn Alois Mitter um eine Entschädigung für den ihm anläßlich der Regulirung des Gsangberges zugegangenen

Tagesordnung! I. Section 1. Zuschrift des städt. Armenrates in Betreff des Rekurses der Rosalia Steininger pcto verweigerten Armen- geldes. 2. Zuschrift des Herrn Franz Tomitz, betreffs der erfolgten Uibergabe der historischen Costümme vom Fest- zuge im Jahre 1880 zur bleibenden Aufbewahrung im städt. Archive. II. Section 3. Amtsbericht über den Stadtcasse Journals Abschluss pro September 1881. 4. Gesuch des Herrn Alois Niederreiter um pachtweise Wiederüberlassung des Gewölbes No. 2 beim Bürgerspital. 5. Gesuch des Herrn Josef Saumwald um pachtweise Wiederüberlassung des Gewölbes No. 3 beim Bürgerspital. 6. Gesuch des Herrn Alois Mitter um eine Entschädigung für den ihm anläßlich der Regulirung des Gsangberges zugegangenen

Schaden in seinem Geschäfte. III. Section 7. Zuschrift des Obercommandos der frei- willigen Feuerwehr wegen Herstel- lung eines Fußbodens etc. im Feuer- lösch-Requisiten Depot in Ennsdorf, Johannesgasse 13. 8. Amtsbericht und Kostenvoranschlag für die Aufstellung der Gaslater- ne auf der Pfarrstiege. 9. Commissions-Protokoll betreffs der nothwendigen Herstellung eines Kanales beim Hause No. 42 Fabricks- strasse der Frau Josefa Rosenauer. 10. Amtsbericht über die Schadhaftigkeit der Bedielung von dem linksseitigen Brückenpfeiler der Steyerbrücke. 11. Beschlußfassung bezüglich der Neu- besetzung der Pumpenwärterstelle. IV. Section 12. Gesuch des Herrn Michael Zoblberger um Enthebung von der Stelle eines Armenrates für das 14. Viertel

Schaden in seinem Geschäfte. III. Section 7. Zuschrift des Obercommandos der freiwilligen Feuerwehr wegen Herstellung eines Fußbodens etc. im Feuerlösch-Requisiten Depot in Ennsdorf, Johannesgasse 13. 8. Amtsbericht und Kostenvoranschlag für die Aufstellung der Gaslaterne auf der Pfarrstiege. 9. Commissions-Protokoll betreffs der nothwendigen Herstellung eines Kanales beim Hause No. 42 Fabricksstrasse der Frau Josefa Rosenauer. 10. Amtsbericht über die Schadhaftigkeit der Bedielung von dem linksseitigen Brückenpfeiler der Steyerbrücke. 11. Beschlußfassung bezüglich der Neubesetzung der Pumpenwärterstelle. IV. Section 12. Gesuch des Herrn Michael Zoblberger um Enthebung von der Stelle eines Armenrates für das 14. Viertel

13. Eingabe der Direktion der Mädchenvolksschule in Aichet, um Anweisung des Pauschales für Schulbedienung und Holzverkleinerung für die neu errichtete 5. Classe. 14. Eingabe der Leitung der Mädchenvolksschule in der Stadt in Betreff Beistellung der nothwendigen Unterrichtserfordernisse. Um 3 Uhr Nachmittag eröffnet der Vorsitzende nach Konstatirung der Beschlußfähigkeit die Versammlung und wird sodann zur Berathung der Tagesordnung geschritten. I. Section Referent: Der Sectionsobmann Herr Gemeinderath Anton Jäger v. Waldau. 1. Der Gemeinderath hat in seiner Sitzung vom 23. September d. Js. den Recurs der Rosalia Steininger gegen den Beschluß des städtischen Armenrathes vom 5. September l. Js. womit ihr Ansuchen um Gewäh-

13. Eingabe der Direktion der Mädchenvolks- schule in Aichet, um Anweisung des Pau- schales für Schulbedienung und Holzver- kleinerung für die neu errichtete 5. Classe. 14. Eingabe der Leitung der Mädchenvolks- schule in der Stadt in Betreff Beistel- lung der nothwendigen Unterrichts- erfordernisse. Um 3 Uhr Nachmittag eröffnet der Vorsitzende nach Konstatirung der Beschlußfähigkeit die Versammlung und wird sodann zur Berathung der Tagesordnung geschritten. I. Section Referent: Der Sectionsobmann Herr Gemeinderath Anton Jäger v. Waldau. 1. Der Gemeinderath hat in seiner Sit- zung vom 23. September d. Js. den Recurs der Rosalia Steininger gegen den Beschluß des städtischen Armen- rathes vom 5. September l. Js. womit ihr Ansuchen um Gewäh-

rung eines Armengeldes mit der Be- gründung, daß sie noch erwerbsfähig sei, abgewiesen worden, dem städtischen Armenrathe zur genaueren Erhebung der Verdienstfähigkeit der Recurentin rückgemittelt. Hierüber hat nun der städtische Armen- rath in seiner Sitzung vom 3. Oktober l. Js. einstimmig beschlossen dem löb- lichen Gemeinderathe über obigen Auf- trag zu berichten, daß dieselbe gegen- wärtig zwar nicht mehr in Arbeit geht, jedoch ohne sichtbare Beschwerden den Haushalt ihrer 4 erwerbsfähigen Kinder führt, bei ihnen wohnt und von ihnen ernährt wird. Eine ihrer Tochter ver- dient wöchentlich 4 fl 50 xr, die zweite verdient wöchentl. 3 fl - die dritte ist gegenwärtig zur Entbindung nach Wien gereist. Der Sohn, welcher Polierer ist, hat auch einen guten Wochenverdienst, es erscheint daher Rosalia Steininger nicht in dem Grade erwerbsunfähig und arm, daß ihr von Gemeindemit-

rung eines Armengeldes mit der Begründung, daß sie noch erwerbsfähig sei, abgewiesen worden, dem städtischen Armenrathe zur genaueren Erhebung der Verdienstfähigkeit der Recurentin rückgemittelt. Hierüber hat nun der städtische Armenrath in seiner Sitzung vom 3. Oktober l. Js. einstimmig beschlossen dem löblichen Gemeinderathe über obigen Auftrag zu berichten, daß dieselbe gegenwärtig zwar nicht mehr in Arbeit geht, jedoch ohne sichtbare Beschwerden den Haushalt ihrer 4 erwerbsfähigen Kinder führt, bei ihnen wohnt und von ihnen ernährt wird. Eine ihrer Tochter verdient wöchentlich 4 fl 50 xr, die zweite verdient wöchentl. 3 fl - die dritte ist gegenwärtig zur Entbindung nach Wien gereist. Der Sohn, welcher Polierer ist, hat auch einen guten Wochenverdienst, es erscheint daher Rosalia Steininger nicht in dem Grade erwerbsunfähig und arm, daß ihr von Gemeindemit-

teln ein Armengeld zuzuerkennen wäre. Die Section beantragt nun auf Grund des obigen Resultates der gepflogenen neuerlichen Erhebungen, die abweisliche Erledigung des Recurses der Rosalia Steininger. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - ad Z. 11475. 2. An den löblichen Gemeinde Rath von Steyr. Gefertigter beehrt sich hiermit zur gefälligen Kenntnisnahme zu bringen, daß die seinerzeit brieflich versprochenen in den Festtagen im Monat August v. Js. anläßlich der Feier des 900jährigen Bestandes der Stadt Steyr und 500jährigen Bestehens des bewaffneten uniformirten Bürgercorps von Steyr benützten historischen Costüme des Heroldes und der drei Bannerträger nebst den 3 hiezu gehörigen Bannern nunmehr übergeben sind. Weiters hatte ich mich entschlossen

teln ein Armengeld zuzuerken- nen wäre. Die Section beantragt nun auf Grund des obigen Resultates der gepflogenen neuerlichen Erhebun- gen, die abweisliche Erledigung des Recurses der Rosalia Steininger. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - ad Z. 11475. 2. An den löblichen Gemeinde Rath von Steyr. Gefertigter beehrt sich hiermit zur gefälligen Kenntnisnahme zu bringen, daß die seinerzeit brieflich versprochenen in den Festtagen im Monat August v. Js. anläßlich der Feier des 900jähri- gen Bestandes der Stadt Steyr und 500jährigen Bestehens des be- waffneten uniformirten Bürgercorps von Steyr benützten historischen Costüme des Heroldes und der drei Bannerträger nebst den 3 hiezu gehörigen Bannern nunmehr über- geben sind. Weiters hatte ich mich entschlossen

auch das von mir selbst als Anfüh- rer des historischen Festzuges benützte, historisch getreue Costüme aus der Zeit 1380 beizulegen, damit dasselbe gleich den übrigen Gegenständen zur Erinnerung an das große, herr- liche Fest in den Tagen vom 21.- 23. Au- gust 1880 und an die vielen Opfer die von Seite der Stadt sowohl, als von Seite deren Bewohner, zur Verschönerung und Verherrlichung dieser denkwür- digen Feier dargebracht wurden, im Archive der Stadt Steyr in Aufbewah- rung gelangen möge. Sind auch die Opfer für den Festzug be- deutend gewesen und ist auch noch man- ches von demselben in Ordnung zu bringen so glaube ich dennoch bei die- ser Gelegenheit betonen zu dür- fen, daß der historische Festzug gewiß dem Feste ein der Stadt Steyr würdiges Gepräge gegeben, und das Fest selbst vor den Augen Sr. Majestät unseres allergnädigsten Kaisers in würdigster

auch das von mir selbst als Anführer des historischen Festzuges benützte, historisch getreue Costüme aus der Zeit 1380 beizulegen, damit dasselbe gleich den übrigen Gegenständen zur Erinnerung an das große, herrliche Fest in den Tagen vom 21.- 23. August 1880 und an die vielen Opfer die von Seite der Stadt sowohl, als von Seite deren Bewohner, zur Verschönerung und Verherrlichung dieser denkwürdigen Feier dargebracht wurden, im Archive der Stadt Steyr in Aufbewahrung gelangen möge. Sind auch die Opfer für den Festzug bedeutend gewesen und ist auch noch manches von demselben in Ordnung zu bringen so glaube ich dennoch bei dieser Gelegenheit betonen zu dürfen, daß der historische Festzug gewiß dem Feste ein der Stadt Steyr würdiges Gepräge gegeben, und das Fest selbst vor den Augen Sr. Majestät unseres allergnädigsten Kaisers in würdigster

Weise zum Ausdruck gebracht hat. Die Costüme der Obhut eines löblichen Gemeinderathes nochmals bestens empfehlend, zeichne ich mich mit besonderer Hochachtung als Ihr ergebener Steyr am 8. Oktob. 1881. Franz Tomitz Herr Gemeinderath Kautsch Jakob ersucht, daß nun auch für die gute Instandhaltung der Costüme gesorgt werden möge. Der Herr Vorsitzende erklärt, daß dies geschehen werde, und ist für die Aufbewahrung der Costüne auch bereits eine eigene Kiste hergerichtet worden. Hierauf wird die Uibernahme der Costüme ins städtische Archiv einstimmig zur angenehmen Kenntnis genommen. - Z. 12420. II. Section Referent: Der Sectionsobmann Herr Gemeinderath Huber Leopold.

Weise zum Ausdruck gebracht hat. Die Costüme der Obhut eines löblichen Gemeinderathes nochmals bestens em- pfehlend, zeichne ich mich mit beson- derer Hochachtung als Ihr ergebener Steyr am 8. Oktob. 1881. Franz Tomitz Herr Gemeinderath Kautsch Jakob ersucht, daß nun auch für die gute Instandhaltung der Costüme gesorgt werden möge. Der Herr Vorsitzende erklärt, daß dies geschehen werde, und ist für die Auf- bewahrung der Costüne auch bereits eine eigene Kiste hergerichtet worden. Hierauf wird die Uibernahme der Costüme ins städtische Archiv einstim- mig zur angenehmen Kenntnis ge- nommen. - Z. 12420. II. Section Referent: Der Sectionsobmann Herr Gemeinderath Huber Leopold.

3. Resultat der Gebahrung bei der Stadtcasse in Steyr im Monate Sep- tember 1881. Einnahmen im Monate Septemb. 1881 5968 38 Hiezu den am 31. August 1881 verbliebe- nen baaren Cassarest mit 16140 22 1/2 daher Einnahmen Summe im Septbr. 1881 22108 60 1/2 Hievon abgezogen die im Monate Septb. bestrittenen Ausgaben pr 12464 41 1/2 verbleibt für den Monat Oktober 1881 ein baarer Cassarest von 9644 19 wovon am 10. September interimi- stisch in die Sparcasse eingelegt würden 5000 fl und betragen vom Jahresbeginne bis inclusive September 1881 die gesammten Einnahmen 106305 83 1/2 die gesammten Ausgaben 96661 64 1/2 Städt. Casseamt Steyr am 30. September 1881. Paarfusser Controlor Willner Cassier. Die Section theilt mit, daß das Kassa- Joumal seitens der Herren Gemeinderäthe Perz Mathias und Mayr Johann geprüft

3. Resultat der Gebahrung bei der Stadtcasse in Steyr im Monate September 1881. Einnahmen im Monate Septemb. 18815968 38 Hiezu den am 31. August 1881 verbliebenen baaren Cassarest mit 16140 22 1/2 daher Einnahmen Summe im Septbr. 1881 22108 60 1/2 Hievon abgezogen die im Monate Septb. bestrittenen Ausgaben pr 12464 41 1/2 verbleibt für den Monat Oktober 1881 ein baarer Cassarest von 9644 19 wovon am 10. September interimistisch in die Sparcasse eingelegt würden 5000 fl und betragen vom Jahresbeginne bis inclusive September 1881 die gesammten Einnahmen 106305 83 1/2 die gesammten Ausgaben 96661 64 1/2 Städt. Casseamt Steyr am 30. September 1881. Paarfusser Controlor Willner Cassier. Die Section theilt mit, daß das KassaJoumal seitens der Herren Gemeinderäthe Perz Mathias und Mayr Johann geprüft

und richtig befunden worden ist. Wird einstimmig ohne Debatte zur Kenntnis genommen. - Z. 12385. 4 u. 5. Den Ansuchen des Herrn Alois Niederreites Tändler und Hausbesitzer in Steyr um pachtweise Wiederüberlassung des Gewölbes No. 2 beim Bürgerspitale auf weitere 3 Jahre gegen den bisherigen jährlichen Pachtschilling von 183 fl und des Herrn Josef Saumwald Friseur in Steyr um pachtweise Wiederüberlassung des Gewölbes No. 3 beim Bürgerspitale auf weitere 3 Jahre gegen den bisherigen jährlichen Pachtschilling von 100 fl, wird über Sectionsantrag einstimmig ohne Debatte Folge gegeben. - Z. 11580 u. 11579. 6. Hochlöblicher Gemeinderath! Ich Endesgefertigter ersuche den hochlöblichen Gemeinderath mir während der Regulirung des Gsangberges durch volle 15 Wochen den Betrag von 30 fl ÖW Entschädigung zu leisten,

und richtig befunden worden ist. Wird einstimmig ohne Debatte zur Kenntnis genommen. - Z. 12385. 4 u. 5. Den Ansuchen des Herrn Alois Niederreites Tändler und Hausbesit- zer in Steyr um pachtweise Wieder- überlassung des Gewölbes No. 2 beim Bürgerspitale auf weitere 3 Jahre gegen den bisherigen jährlichen Pacht- schilling von 183 fl und des Herrn Josef Saumwald Friseur in Steyr um pachtweise Wiederüberlassung des Gewölbes No. 3 beim Bürgerspitale auf weitere 3 Jahre gegen den bis- herigen jährlichen Pachtschilling von 100 fl, wird über Sectionsantrag ein- stimmig ohne Debatte Folge gege- ben. - Z. 11580 u. 11579. 6. Hochlöblicher Gemeinderath! Ich Endesgefertigter ersuche den hoch- löblichen Gemeinderath mir während der Regulirung des Gsangberges durch volle 15 Wochen den Betrag von 30 fl ÖW Entschädigung zu leisten,

indem ich nicht weiß, wie ich dazu gekom- men bin, daß mir mein Geschäft gesperrt worden ist indem noch dazu die Monate Juni, Juli, August und September die besten Monate im Geschäfte sind, daher ich den rechten Anspruch auf Entschädi- gung habe indem ich durch den Bergbau durch die Gemeinde Schaden erlitten habe, denn für mich war es nicht bloß eine Stras- sen, sondern eine Geschäftssperre und daß ich den geringsten Betrag verlange, werden Sie hochlöblicher Gemeinderath einsehen, indem ich per Woche nicht nur nicht 2 fl eingenommen, sondern pr Woche 2 fl zugesetzt habe. In der sicheren Erwartung, daß ich diesesmal ein gerechtes Resultat erreiche, ersuche ich den hochlöblichen Gemeinderath wohl zu bedenken, daß es nicht Almosen sondern Schadenersatz ist, und jeder das Recht be- sitzt, seinen Ersatz dort zu verlangen von wo aus ihm der Schaden zugefügt wurde, daher ich mich nochmals mit der Bitte an Sie wende mir den Betrag

indem ich nicht weiß, wie ich dazu gekommen bin, daß mir mein Geschäft gesperrt worden ist indem noch dazu die Monate Juni, Juli, August und September die besten Monate im Geschäfte sind, daher ich den rechten Anspruch auf Entschädigung habe indem ich durch den Bergbau durch die Gemeinde Schaden erlitten habe, denn für mich war es nicht bloß eine Strassen, sondern eine Geschäftssperre und daß ich den geringsten Betrag verlange, werden Sie hochlöblicher Gemeinderath einsehen, indem ich per Woche nicht nur nicht 2 fl eingenommen, sondern pr Woche 2 fl zugesetzt habe. In der sicheren Erwartung, daß ich diesesmal ein gerechtes Resultat erreiche, ersuche ich den hochlöblichen Gemeinderath wohl zu bedenken, daß es nicht Almosen sondern Schadenersatz ist, und jeder das Recht besitzt, seinen Ersatz dort zu verlangen von wo aus ihm der Schaden zugefügt wurde, daher ich mich nochmals mit der Bitte an Sie wende mir den Betrag

ausfolgen zu lassen und zeiche mich hochachtungsvoll Alois Mitter. Voglsang den 3. Oktober 1881. Viktualienhändler und Tabaktrafikant Blumauergasse No. 11. Die Section beantragt auf Grund der in der letzten Gemeinderaths Sitzung vom 23. September l. Js. erfolgten abweislichen Erledigung des ähnlichen Ansuchens seitens des Herrn Alois Mitter de dato 22. August l. Js. auch dieses neuerliche Ansuchen abweislich zu erledigen. Herr Gemeinderath Peyrl Josef beantragt, nachdem es richtig sei, daß Gesuchsteller während des Umbaues des Gsangberges im Geschäfte bedeutenden Schaden gelitten hat, gleichsam im Vergleichswege auf eine Entschädigung im Betrage von 15 fl einzugehen. Herr Gemeinderath Kautsch Jakob entgegnet, daß Herr Alois Mitter ausdrücklich im Gesuche erklärte, er wolle kein Almosen sondern einen Schadenersatz, nachdem aber die Gemeinde dem Gesuchsteller keinen Schaden zugefügt habe,

ausfolgen zu lassen und zeiche mich hochachtungsvoll Alois Mitter. Voglsang den 3. Oktober 1881. Viktualienhändler und Tabaktrafikant Blumauergasse No. 11. Die Section beantragt auf Grund der in der letzten Gemeinderaths Sitzung vom 23. September l. Js. erfolgten abweislichen Erledigung des ähnlichen Ansuchens sei- tens des Herrn Alois Mitter de dato 22. August l. Js. auch dieses neuerliche Ansuchen ab- weislich zu erledigen. Herr Gemeinderath Peyrl Josef beantragt, nachdem es richtig sei, daß Gesuchsteller während des Umbaues des Gsangberges im Geschäfte bedeutenden Schaden ge- litten hat, gleichsam im Vergleichswe- ge auf eine Entschädigung im Betra- ge von 15 fl einzugehen. Herr Gemeinderath Kautsch Jakob ent- gegnet, daß Herr Alois Mitter ausdrück- lich im Gesuche erklärte, er wolle kein Almosen sondern einen Schadenersatz, nachdem aber die Gemeinde dem Gesuch- steller keinen Schaden zugefügt habe,

indem es aus öffentlichen Interessen dem Gsangberg regulirte, so sei er für die Abweisung des Gesuches. Herr Gemeinderath Peyrl Josef, erwidert er wisse schon, daß die Gemeinde in diesem Falle keine Pflicht zum Schadenersatze habe, wäre aber doch dafür, wenn man Herrn Alois Mitter einen Ersatz für den Schaden dem er wäh- rend des Umbaues, im Geschäfte erlitten hat, eine Entschädigung von 15 fl ÖW bewil- ligen wolle. Herr Gemeinderath Holub Karl sagt, wenn selbst Herr Alois Mitter im Geschäfte thatsächlich Schaden gelitten habe, so wer- de er ja anderseits durch die in Folge der vorgenommenen Regulirung des Gsang- berges unbedingt erfolgenden grösseren Frequenz daselbst, bald hinlänglich in seinem Geschäfte entschädigt sein. Der Herr Vorsitzende ist der Meinung, daß es sich darum handle zu constatiren ob Herr Alois Mitter thatsächlich im Geschäfte Schaden gelitten habe, sei dies erwiesen, so halte er die Gemeinde für verpflichtet dem Gesuchsteller die

indem es aus öffentlichen Interessen dem Gsangberg regulirte, so sei er für die Abweisung des Gesuches. Herr Gemeinderath Peyrl Josef, erwidert er wisse schon, daß die Gemeinde in diesem Falle keine Pflicht zum Schadenersatze habe, wäre aber doch dafür, wenn man Herrn Alois Mitter einen Ersatz für den Schaden dem er während des Umbaues, im Geschäfte erlitten hat, eine Entschädigung von 15 fl ÖW bewilligen wolle. Herr Gemeinderath Holub Karl sagt, wenn selbst Herr Alois Mitter im Geschäfte thatsächlich Schaden gelitten habe, so werde er ja anderseits durch die in Folge der vorgenommenen Regulirung des Gsangberges unbedingt erfolgenden grösseren Frequenz daselbst, bald hinlänglich in seinem Geschäfte entschädigt sein. Der Herr Vorsitzende ist der Meinung, daß es sich darum handle zu constatiren ob Herr Alois Mitter thatsächlich im Geschäfte Schaden gelitten habe, sei dies erwiesen, so halte er die Gemeinde für verpflichtet dem Gesuchsteller die

ganze verlangte Entschädigungssumme von 30 fl ÖW zu bewilligen. Herr Gemeinderath Peyrl Josef glaubt Herr Alois Mitter würde sich auch mit einer Entschädigung im Betrage von 15 fl begnügen. Herr Gemeinderath Kautsch Jakob erwiedert: Herr Alois Mitter ersuche ganz deutlich um Schadenersatz. Diesem zu verlangen sei er nicht berechtigt, die Gemeinde habe ihm keinen Schaden zugefügt. Zum Ersatz eines entgangenen Gewinnes aber könne sie nicht verhalten werden, da sonst in Zukunft z. B. wenn der Grünmarkt regulirt werde, auch die dortigen Haus- oder Geschäftsbesitzer mit allerhand Forderungen für den ihnen während des Umbaues entgangenen Gewinn an die Gemeinde herantreten würden, Gesuchsteller werde wie Herr Gemeinderath Holub schon erwähnt durch den Nutzen, welchen ihm die Re-

ganze verlangte Entschädigungs- summe von 30 fl ÖW zu bewilligen. Herr Gemeinderath Peyrl Josef glaubt Herr Alois Mitter würde sich auch mit einer Entschädigung im Betrage von 15 fl begnügen. Herr Gemeinderath Kautsch Jakob erwiedert: Herr Alois Mitter ersuche ganz deutlich um Schadenersatz. Diesem zu verlangen sei er nicht be- rechtigt, die Gemeinde habe ihm keinen Schaden zugefügt. Zum Ersatz eines ent- gangenen Gewinnes aber könne sie nicht verhalten werden, da sonst in Zukunft z. B. wenn der Grünmarkt regulirt werde, auch die dortigen Haus- oder Geschäftsbesitzer mit allerhand For- derungen für den ihnen während des Umbaues entgangenen Gewinn an die Gemeinde herantreten würden, Gesuchsteller werde wie Herr Gemein- derath Holub schon erwähnt durch den Nutzen, welchen ihm die Re-

gulirung des Gsangberges in Hin- kunft gewähren wird, mehr als ent- schädigt. Er beantrage daher vom rechtlichen Standpunkte aus die Ab- weisung des Gesuchstellers. Herr Gemeinderath Peyrl Josef erwiedert, daß im gegebenen Falle wohl die lange Dauer des Umbaues beziehungsweise die hiedurch bedingte längere Geschäftsstörung in Betracht zu ziehen wäre. Hierauf bringt der Herr Vorsitzende den Antrag des Herrn Gemeinderathes Peyrl Josef zur Abstimmung und wird dieser Antrag einstimmig abgelehnt. In Folge wird nun der Sectionsantrag gleichsam einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 12170. III. Section Referent: Der Sectionsobmann Herr Gemeinderath Redl Johann. Löbliche Gemeinde Vorstehung Steyr. Es hat sich die Nothwendigkeit herausge- stellt für die Vorbrecher-Abtheilung

gulirung des Gsangberges in Hinkunft gewähren wird, mehr als entschädigt. Er beantrage daher vom rechtlichen Standpunkte aus die Abweisung des Gesuchstellers. Herr Gemeinderath Peyrl Josef erwiedert, daß im gegebenen Falle wohl die lange Dauer des Umbaues beziehungsweise die hiedurch bedingte längere Geschäftsstörung in Betracht zu ziehen wäre. Hierauf bringt der Herr Vorsitzende den Antrag des Herrn Gemeinderathes Peyrl Josef zur Abstimmung und wird dieser Antrag einstimmig abgelehnt. In Folge wird nun der Sectionsantrag gleichsam einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 12170. III. Section Referent: Der Sectionsobmann Herr Gemeinderath Redl Johann. Löbliche Gemeinde Vorstehung Steyr. Es hat sich die Nothwendigkeit herausgestellt für die Vorbrecher-Abtheilung

ein Sammeldepot zu beschaffen und wäre hiezu nur das Depot V (Ennsdorf) genügent. Zu diesem Zwecke erlaubt sich das gefertigte Oberkommando die ergebenste Bitte zu stellen: "Eine löbliche Gemeinde Vorstehung wolle die Herstellung eines einfachen Fußbodens, sowie eines Rechens auf 25 Rüstungen in diesem Depot bewilligen und die möglichste Räumung des Dopots geneigtest veranlassen." Ferners bittet das ergebenst gefertigte Obercommando über dem Schlauchtrocknungs-Gestelle im Bruderhausgarten, zum Schutze gegen den Regen ein schmales Dach, in der Breite von 2 Laden gütigst anbringen zu lassen. Steyr den 16. September 1881. Obercommando der freiwilligen Feuerwehr in Steyr. Klein. Kostenvoranschlag für die Herstellung des Fußbodens etc. im Feuerlöschrequisiten Depot in Ennsdorf, Johannesgasse No. 13.

ein Sammeldepot zu beschaffen und wäre hiezu nur das Depot V (Ennsdorf) genügent. Zu diesem Zwecke erlaubt sich das gefertigte Oberkommando die ergebenste Bit- te zu stellen: "Eine löbliche Gemein- de Vorstehung wolle die Herstellung eines einfachen Fußbodens, sowie eines Rechens auf 25 Rüstungen in diesem Depot bewilligen und die möglichste Räumung des Dopots geneigtest veran- lassen." Ferners bittet das ergebenst gefertigte Obercommando über dem Schlauchtrocknungs-Gestelle im Bru- derhausgarten, zum Schutze gegen den Regen ein schmales Dach, in der Brei- te von 2 Laden gütigst anbringen zu lassen. Steyr den 16. September 1881. Obercommando der freiwilligen Feuerwehr in Steyr. Klein. Kostenvoranschlag für die Herstellung des Fußbodens etc. im Feuerlöschrequi- siten Depot in Ennsdorf, Johannesgas- se No. 13.

1. Aufreißen und Beseitigen der bestehen- den Kugelstein Pflasterung 43 Quadrat Meter a 15 xr ... fl 6.45 xr 2. Anschüttung unter dem neuen Fußboden 8 Cub. Meter a 1 fl ... fl 8.00 3. Neuer Fußboden sammt Pol- sterhölzern 43 Quadrat Meter a 1 fl 30 x ... fl 55 90 xr 4. Ausbesserung des Thores und Befestigung der vorhandenen Rechen ... fl 10.00 Summe ... fl 80.35 xr Städt. Bauamt Steyr am 30. Septemb. 1881. Bogacki. Die Sektion beantragt die Herstellung eines Fußbodens und An- bringung der vorhandenen Rechen im Feuerlösch Depot in Ennsdorf nach dem Ko- stenanschlag vom 30. September 1881 mit einem Aufwande von 80 fl 35 xr im Regiewege. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlus- se erhoben. - Z. 11463. 8. Amtsbericht. - Mit Bezug auf den Gemein- derathsbeschluß vom 7. Jänner l. Js., laut wel- chem die einstweilige Beleuchtung der Pfarr- stiege und des Pfarrplatzes für den ver- gangenen Winter mit Petroleum ange-

1. Aufreißen und Beseitigen der bestehenden Kugelstein Pflasterung 43 Quadrat Meter a 15 xr ... fl 6.45 xr 2. Anschüttung unter dem neuen Fußboden 8 Cub. Meter a 1 fl ... fl 8.00 3. Neuer Fußboden sammt Polsterhölzern 43 Quadrat Meter a 1 fl 30 x ... fl 55 90 xr 4. Ausbesserung des Thores und Befestigung der vorhandenen Rechen ... fl 10.00 Summe ... fl 80.35 xr Städt. Bauamt Steyr am 30. Septemb. 1881. Bogacki. Die Sektion beantragt die Herstellung eines Fußbodens und Anbringung der vorhandenen Rechen im Feuerlösch Depot in Ennsdorf nach dem Kostenanschlag vom 30. September 1881 mit einem Aufwande von 80 fl 35 xr im Regiewege. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 11463. 8. Amtsbericht. - Mit Bezug auf den Gemeinderathsbeschluß vom 7. Jänner l. Js., laut welchem die einstweilige Beleuchtung der Pfarrstiege und des Pfarrplatzes für den vergangenen Winter mit Petroleum ange-

nommen wurde und weiters von Seite der löblichen Bausection für die Aufstellung der Gaslaternen auf den obigen Stellen die Einholung eines Kostenvoranschlages beantragt war, wird hiemit dem gestellten Antrage entsprochen und beigeschlossen der gewünschte Kostenvoranschlag mit dem Bemerken überreicht, daß die Aufstellung der Gaslaterne an der Stadtpfarrkirche selbst von Seite der Gasfabrick unentgeldlich geschieht. Die im beigeschlossenen Kostenvoranschlage angesetzte Kostensumme von 101 fl 50 xr wird sich für die durch die Stadtgemeinde vorzunehmende Ausbesserung der Mauer, welche durch das Einlassen der Gasröhren beschädigt wird, höchstens um fl 5 bis 6 erhöhen. Städt. Bauamt Steyr am 26. September 1881. Bogacki. Der Sektionsantrag lautet: Die beantragte Aufstellung des Gaslaterne auf der Schmiedstiege von Seite der Gasfabrik mit veranschlagten Kostenbetrage pr 101 fl 50 xr wird zur Genehmigung vorgeschlagen.

nommen wurde und weiters von Seite der löblichen Bausection für die Auf- stellung der Gaslaternen auf den obigen Stellen die Einholung eines Kostenvoran- schlages beantragt war, wird hiemit dem gestellten Antrage entsprochen und beigeschlossen der gewünschte Kostenvor- anschlag mit dem Bemerken überreicht, daß die Aufstellung der Gaslaterne an der Stadtpfarrkirche selbst von Seite der Gasfabrick unentgeldlich geschieht. Die im beigeschlossenen Kostenvoranschla- ge angesetzte Kostensumme von 101 fl 50 xr wird sich für die durch die Stadtgemein- de vorzunehmende Ausbesserung der Mauer, welche durch das Einlassen der Gasröhren beschädigt wird, höchstens um fl 5 bis 6 erhöhen. Städt. Bau- amt Steyr am 26. September 1881. Bogacki. Der Sektionsantrag lautet: Die beantragte Aufstellung des Gas- laterne auf der Schmiedstiege von Seite der Gasfabrik mit veranschlag- ten Kostenbetrage pr 101 fl 50 xr wird zur Genehmigung vorgeschlagen.

Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 11840. 9. Protocoll aufgenommen von der Gemein- de Vorstehung Steyr am 7. Oktober 1881. Gegenstand ist die Vornahme des Local- augenscheins über das mündliche Ansuchen der Frau Josefa Rosenauer Hausbesitzerin No. 215 bei der Steyer/42 Fabricksstrasse wegen Herstellung des Kanales zur Ableitung des Wassers vom Bruderhausgarten über die Fabriks- strasse in den Wehrgraben. Zu dieser Commission wurden laut Currende vom heutigen Tage obbenannte Gesuch- stellerin, die Herrn Mitgliedes der Bausec- tion und die geehrte oesterr. Waffenfabriks Ge- sellschaft eingeladen, und folgender Befund erhoben: Bei dem abgehaltenen Local- augenschein wurde erhoben, daß längs des Hauses der Frau Rosenauer eine frei liegende sehr schadhafte Wassermulde in einer Länge von 18 Meter sich befin- det, welche zur Ableitung des Wassers vom Bruderhausgarten, resp. Sierninigerstrasse, dann des Dachwassers von dem Waffenfa-

Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 11840. 9. Protocoll aufgenommen von der Gemeinde Vorstehung Steyr am 7. Oktober 1881. Gegenstand ist die Vornahme des Localaugenscheins über das mündliche Ansuchen der Frau Josefa Rosenauer Hausbesitzerin No. 215 bei der Steyer/42 Fabricksstrasse wegen Herstellung des Kanales zur Ableitung des Wassers vom Bruderhausgarten über die Fabriksstrasse in den Wehrgraben. Zu dieser Commission wurden laut Currende vom heutigen Tage obbenannte Gesuchstellerin, die Herrn Mitgliedes der Bausection und die geehrte oesterr. Waffenfabriks Gesellschaft eingeladen, und folgender Befund erhoben: Bei dem abgehaltenen Localaugenschein wurde erhoben, daß längs des Hauses der Frau Rosenauer eine frei liegende sehr schadhafte Wassermulde in einer Länge von 18 Meter sich befindet, welche zur Ableitung des Wassers vom Bruderhausgarten, resp. Sierninigerstrasse, dann des Dachwassers von dem Waffenfa-

briksobjekte No. 44 und aus dem derzeit bestehenden Unratskanale aus dem Hause der Frau Rosenauer dient. In Folge der obenerwähnten Schadhaftigkeit dieser Wassermulde dringt das Wasser in die Wohnungslokalitäten der Frau Rosenauer, welcher Uibelstand unbedingt behoben werden muß, was durch Herstellung eines gemauerten oder fertigen Cement Kanales geschehen soll. Mit Bezug auf die obenerwähnte Benützung dieses Kanales wird beantragt, daß die Herstellungskosten desselben von den Betheiligten zu gleichen Theilen getragen werden, und soll dieser Kanal in Zukunft ganz gedeckt bleiben, nur an der Einmündungsstelle in den bestehenden Kanal unter der Strasse, und zwar bei der Hofplanke ein Einsteigdeckel erhalten. Die Dimension des neuen Kanals soll jenen der bestehenden Rinnen des Bruderhausgartens das heißt 0.25 Meter breit, und 0.30 Meter

briksobjekte No. 44 und aus dem derzeit bestehenden Unratskanale aus dem Hause der Frau Rosenauer dient. In Folge der obenerwähnten Schadhaftigkeit dieser Wassermulde dringt das Wasser in die Wohnungsloka- litäten der Frau Rosenauer, welcher Ui- belstand unbedingt behoben werden muß, was durch Herstellung eines gemauerten oder fertigen Cement Kanales gesche- hen soll. Mit Bezug auf die obenerwähnte Be- nützung dieses Kanales wird beantragt, daß die Herstellungskosten desselben von den Betheiligten zu gleichen Theilen ge- tragen werden, und soll dieser Kanal in Zukunft ganz gedeckt bleiben, nur an der Einmündungsstelle in den beste- henden Kanal unter der Strasse, und zwar bei der Hofplanke ein Einsteigde- ckel erhalten. Die Dimension des neu- en Kanals soll jenen der bestehenden Rinnen des Bruderhausgartens das heißt 0.25 Meter breit, und 0.30 Meter

hoch eingehalten werden. Frau Josefa Rosenauer erklärt zu den Herstellungskosten dieses Kanals unter gleichzeitiger Verzichtleistung auf die Benützung desselben einen Beitrag von Zwanzig Gulden leisten. - Josef Rosenauer. Herr Hermann Wiener gibt Namens der Waffenfabriks-Gesellschaft zu Protokoll, daß dieselbe zu diesen Herstellungsko- sten gleichfalls einen Beitrag von Zwan- zig Gulden zu leisten geneigt ist. p. oesterr. Waffenfabriks Gesellschaft Wiener. Die Herrn Mitglieder der Bausection fin- den für nothwendig, daß dieser Kanal her- gestellt werde, weil das Haus der Frau Rosenauer bei dem jetzigen Bestande der Wassermulde großen Nachtheil erlei- det. Was die Beitragsleistung anbe- langt, möge von Seite der gesamm- ten Bausection der endgiltige Be- schluß gefaßt werden. Josef Haller. Franz Breselmayr. Amtmann. Bogacki.

hoch eingehalten werden. Frau Josefa Rosenauer erklärt zu den Herstellungskosten dieses Kanals unter gleichzeitiger Verzichtleistung auf die Benützung desselben einen Beitrag von Zwanzig Gulden leisten. - Josef Rosenauer. Herr Hermann Wiener gibt Namens der Waffenfabriks-Gesellschaft zu Protokoll, daß dieselbe zu diesen Herstellungskosten gleichfalls einen Beitrag von Zwanzig Gulden zu leisten geneigt ist. p. oesterr. Waffenfabriks Gesellschaft Wiener. Die Herrn Mitglieder der Bausection finden für nothwendig, daß dieser Kanal hergestellt werde, weil das Haus der Frau Rosenauer bei dem jetzigen Bestande der Wassermulde großen Nachtheil erleidet. Was die Beitragsleistung anbelangt, möge von Seite der gesammten Bausection der endgiltige Beschluß gefaßt werden. Josef Haller. Franz Breselmayr. Amtmann. Bogacki.

Kostenvoranschlag für die Herstellung des instehenden Kanals. A. aus Ziegelmauerwerk in hydr. Mörtel. 18 Curr. Meter a 5 fl ... fl 90. B. aus fertigen Cementrinnen sammt Uiberdeckung mit Steinplatten. 18 Curr. Meter 6 fl fl 108. Städt. Bauamt Steyr am 10. Oktober 1881. Bogacki. Die Section stellt den Antrag: Die Herstellung eines Kanales beim Hause No. 52 Fabrikstrasse der Frau Josefa Rosenauer wird für nothwendig erkannt, und nachdem Letztere sowie auch die Waffenfabrik zur Leistung eines Kostenbeitrages von je 20 fl erklärt haben, so wolle der löbliche Gemeinderath die noch weiteren Kosten von 68 fl zur Herstellung dieses Kanales im Regiewege bewilligen. Nachdem Herr Gemeinderath Haller Josef die Anwendung von Cementröhren als in diesem Falle zweckentsprechender befürwortet, wird der Sectionsantrag einstimmig zum Be-

Kostenvoranschlag für die Herstellung des instehenden Kanals. A. aus Ziegelmauerwerk in hydr. Mörtel. 18 Curr. Meter a 5 fl ... fl 90. B. aus fertigen Cementrinnen sammt Uiberdeckung mit Steinplatten. 18 Curr. Meter 6 fl fl 108. Städt. Bauamt Steyr am 10. Oktober 1881. Bogacki. Die Section stellt den Antrag: Die Herstellung eines Kanales beim Hause No. 52 Fabrikstrasse der Frau Josefa Rosenauer wird für nothwen- dig erkannt, und nachdem Letztere sowie auch die Waffenfabrik zur Lei- stung eines Kostenbeitrages von je 20 fl erklärt haben, so wolle der löbliche Gemeinderath die noch weiteren Kosten von 68 fl zur Herstellung dieses Kanales im Regiewege bewilligen. Nachdem Herr Gemeinderath Haller Josef die Anwendung von Cementröh- ren als in diesem Falle zweckent- sprechender befürwortet, wird der Sectionsantrag einstimmig zum Be-

schlusse erhoben. - Z. 12375. 10. Amtsbericht. Im Verlaufe dieses Jah- res wurde die Wahrnehmung gemacht, daß vor dem linkseitigen Strompfeiler der Steyerbrücke ein Theil der Bedielung sammt Piloten vom Hochwasser weggerissen worden und durch das von der Wehre herabfallende Wasser eine ziemlich gros- se Vertiefung des Flußbettes vor diesem Pfeiler entstanden ist. Zum Schutze vor einer Unterwaschung dieses Strompfeilers ist daher erforderlich an dieser Welle nach der beiliegenden Skizze eine geschlossene Pilotenreihe zu schlagen und den Raum zwischen dersel- ben und dem Pfeiler mit grossen Stei- nen auszufüllen, und weiters mit star- ken lärchener Streu zu vertafeln. Die Herstellungskosten dürften sich auf circa 200 fl belaufen. Städt. Bauamt Steyr am 10. Oktober 1881. Bogacki. Die Sektion stellt den Antrag: Zum Schutze des linksseitigen Strompfei- lers bei der Steyerbrücke ist die Pilo- tirung und Bedielung sofort bei klei- nen Wasserstand in Angriff zu neh- men und soll

schlusse erhoben. - Z. 12375. 10. Amtsbericht. Im Verlaufe dieses Jahres wurde die Wahrnehmung gemacht, daß vor dem linkseitigen Strompfeiler der Steyerbrücke ein Theil der Bedielung sammt Piloten vom Hochwasser weggerissen worden und durch das von der Wehre herabfallende Wasser eine ziemlich grosse Vertiefung des Flußbettes vor diesem Pfeiler entstanden ist. Zum Schutze vor einer Unterwaschung dieses Strompfeilers ist daher erforderlich an dieser Welle nach der beiliegenden Skizze eine geschlossene Pilotenreihe zu schlagen und den Raum zwischen derselben und dem Pfeiler mit grossen Steinen auszufüllen, und weiters mit starken lärchener Streu zu vertafeln. Die Herstellungskosten dürften sich auf circa 200 fl belaufen. Städt. Bauamt Steyr am 10. Oktober 1881. Bogacki. Die Sektion stellt den Antrag: Zum Schutze des linksseitigen Strompfeilers bei der Steyerbrücke ist die Pilotirung und Bedielung sofort bei kleinen Wasserstand in Angriff zu nehmen und soll

diese Herstellung von Seite der hiesigen Zimmermeister mit den billigsten Offerte in Ausführung gebracht werden. Herr Gemeinderath Huber Julius befürwortet die baldige Vornahme dieser Arbeit, glaubt aber, daß eine kleine Abänderung der vom Bauamte entworfenen Sicherung im Bezug der Lage der Bürste zweckthunlich sei, so daß der Brückenpfeiler für sich allein und nicht in Verbindung mit der Wehre versichert werde. Hierauf wird der Sectionsantrag mit dem Zusatze, daß die baldige Ausschreibung und Vergebung der Arbeit im Offertwege, der Bausection übertragen wird, einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 12463. 11. Theilt der Herr Vorsitzende mit, daß er dem städtischen Pumpenwärter den Dienst mit 1. Oktober l. Js. auf 14 Tage gekündet habe. Hierüber stellt die Section den Antrag: der löbliche Gemeinderath wolle diese

diese Herstellung von Seite der hie- sigen Zimmermeister mit den billig- sten Offerte in Ausführung gebracht werden. Herr Gemeinderath Huber Julius befür- wortet die baldige Vornahme dieser Arbeit, glaubt aber, daß eine kleine Abänderung der vom Bauamte entwor- fenen Sicherung im Bezug der Lage der Bürste zweckthunlich sei, so daß der Brückenpfeiler für sich allein und nicht in Verbindung mit der Wehre versichert werde. Hierauf wird der Sectionsantrag mit dem Zusatze, daß die baldige Ausschreibung und Vergebung der Arbeit im Offert- wege, der Bausection übertragen wird, einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 12463. 11. Theilt der Herr Vorsitzende mit, daß er dem städtischen Pumpenwärter den Dienst mit 1. Oktober l. Js. auf 14 Tage gekündet habe. Hierüber stellt die Section den Antrag: der löbliche Gemeinderath wolle diese

Diensteskündigung zur Wissenschaft neh- men, und wäre der städt. Ingenieur anzu- weisen, daß für diese Bedienung der Pumpe vorläufig eine provisorische Kraft bestellt werde. Herr Referent theilt mit, daß von Seite des gekündeten Pumpenwärters heute ein Gesuch an den löblichen Gemeinderathe einge- langt sei, welches lautet: Hochlöblicher Gemeinderath der landesf. Kreisstadt Steyr. Ergebenst Gefertigter ersucht und bittet einem löblichen Gemeinderathe derselbe wol- le ihm seine bisherige Stelle als städt. Pum- penwärter wieder allergnädigst fortan verleihen, und verspricht er seinen Posten pünktlich versehen zu wollen. In aller Ergebenheit Johann Cerwenka Steyr am 14. Oktober 1881. Pumpenwärter. Mit Zustimmung des Gemeinderathes wird dieses Gesuch zur Verhandlung zugelassen. Herr Gemeinderath Kautsch Jakob er- sucht um Bekanntgabe der, der Entlas-

Diensteskündigung zur Wissenschaft nehmen, und wäre der städt. Ingenieur anzuweisen, daß für diese Bedienung der Pumpe vorläufig eine provisorische Kraft bestellt werde. Herr Referent theilt mit, daß von Seite des gekündeten Pumpenwärters heute ein Gesuch an den löblichen Gemeinderathe eingelangt sei, welches lautet: Hochlöblicher Gemeinderath der landesf. Kreisstadt Steyr. Ergebenst Gefertigter ersucht und bittet einem löblichen Gemeinderathe derselbe wolle ihm seine bisherige Stelle als städt. Pumpenwärter wieder allergnädigst fortan verleihen, und verspricht er seinen Posten pünktlich versehen zu wollen. In aller Ergebenheit Johann Cerwenka Steyr am 14. Oktober 1881. Pumpenwärter. Mit Zustimmung des Gemeinderathes wird dieses Gesuch zur Verhandlung zugelassen. Herr Gemeinderath Kautsch Jakob ersucht um Bekanntgabe der, der Entlas-

sung zugrunde gelegenen Motive. Der Herr Vorsitzende erwiedert, er habe die Entlassung verfügt weil Cerwenka eine ihm von Herrn städt. Ingenieur angeschaffte Arbeit trotz öfterer Ermahnung nicht verrichtet habe, die Pumpe in schmirigen Zustand gelassen, träge und öfters angetrunken gewesen sei. Herr Gemeinderath Holub Karl beantragt die Erledigung dieser ganzen Angelegenheit, also die Neubesetzung oder die eventuelle nochmalig provisorische Belassung des Cerwenka dem Herrn Bürgermeister zu überlassen, da dieser die Eigenschaften des Cerwenka kenne und besser zu beurtheilen im Stande ist. Herr Gemeinderath Schachinger Franz beantragt Cerwenka weiters aber nunmehr nur provisorisch im Dienste zu belassen, mit dem Bedeuten falls er in Hinkunft seinen Pflichten und den ihm ertheilten Aufträgen nicht gewissenhaft nachkomme, der Herr Bürger-

sung zugrunde gelegenen Motive. Der Herr Vorsitzende erwiedert, er habe die Entlassung verfügt weil Cerwenka eine ihm von Herrn städt. Ingenieur an- geschaffte Arbeit trotz öfterer Ermah- nung nicht verrichtet habe, die Pumpe in schmirigen Zustand gelassen, träge und öfters angetrunken gewesen sei. Herr Gemeinderath Holub Karl bean- tragt die Erledigung dieser ganzen Angelegenheit, also die Neubesetzung oder die eventuelle nochmalig provi- sorische Belassung des Cerwenka dem Herrn Bürgermeister zu überlassen, da dieser die Eigenschaften des Cerwenka kenne und besser zu beurtheilen im Stande ist. Herr Gemeinderath Schachinger Franz beantragt Cerwenka weiters aber nun- mehr nur provisorisch im Dienste zu belassen, mit dem Bedeuten falls er in Hinkunft seinen Pflichten und den ihm ertheilten Aufträgen nicht gewis- senhaft nachkomme, der Herr Bürger-

meister seine sofortige Entlassung, ohne erst die Sache vor den Gemeinderath zu bringen, verfügen möge. Dieser Antrag wird von den Herren Gemein- deräthen Putz Leopold, Haller Josef, und Peyrl Josef unterstützt, einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 11850 u. 12706. IV. Section Referent: Der Sectionsobmann Herr Gemeinderath Peyrl Josef. 12. Löbliche Gemeinde Vorstehung. In Beziehung auf das vorgerückte Alter bittet der ergebenst Gefertigte um gütige Enthebung der von ihm bisher begleiten- den Armenvater-Stelle. - Hochachtungsvoll Steyr am 27. September 1881. Michael Zobelberger. Der diesbezügliche Armenrathsbeschluß vom 3. l. Mts. lautet: Wird einstimmig zur Kenntnis genommen und beschlossen, das Ansuchen an den löblichen Gemeinde- rath befürwortend in Vorlage zu brin- gen, und an Stelle des Herrn Zobelberger den Herrn Bäcker Franz Heiler als Ar- menvater in Vorschlag zu bringen. Der Vorsitzende G. Pointner.

meister seine sofortige Entlassung, ohne erst die Sache vor den Gemeinderath zu bringen, verfügen möge. Dieser Antrag wird von den Herren Gemeinderäthen Putz Leopold, Haller Josef, und Peyrl Josef unterstützt, einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 11850 u. 12706. IV. Section Referent: Der Sectionsobmann Herr Gemeinderath Peyrl Josef. 12. Löbliche Gemeinde Vorstehung. In Beziehung auf das vorgerückte Alter bittet der ergebenst Gefertigte um gütige Enthebung der von ihm bisher begleitenden Armenvater-Stelle. - Hochachtungsvoll Steyr am 27. September 1881. Michael Zobelberger. Der diesbezügliche Armenrathsbeschluß vom 3. l. Mts. lautet: Wird einstimmig zur Kenntnis genommen und beschlossen, das Ansuchen an den löblichen Gemeinderath befürwortend in Vorlage zu bringen, und an Stelle des Herrn Zobelberger den Herrn Bäcker Franz Heiler als Armenvater in Vorschlag zu bringen. Der Vorsitzende G. Pointner.

Die Section beantragt: - Uiber Befürwortung des städtischen Armenrathes wolle der löbliche Gemeinderath dem Bittsteller Herrn Michael Zobelberger von seiner Stelle als Armenvater des 14. Viertels entheben, und den Herrn Franz Heiler Bäckermeister in der Sierningerstrasse mit dieser Stelle betrauen. Dem Herrn Michael Zobelberger wolle für sein langjähriges Wirken ein schriftlicher Dank zuerkannt werden. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 11888. 13. Löbliche Gemeinde Vorstehung. Die achtungsvoll gefertigte Direction der Volksschule Aichet erlaubt sich hiermit, an eine löbliche Gemeinde Vorstehung das Ansuchen zu stellen, in Betreff der Schulbedienung und Holzverkleinerung für die neuerrichtete 5. Classe rechtzeitig Sorge zu tragen. Für den Fall, als eine löbliche Gemeinde Vorstehung gewillt sein sollte, dem Gefertigten die Besorgung des diesfalls Nöthigen auch für diese Classe gegen

Die Section beantragt: - Uiber Befür- wortung des städtischen Armenrathes wolle der löbliche Gemeinderath dem Bittsteller Herrn Michael Zobelberger von seiner Stelle als Armenvater des 14. Viertels entheben, und den Herrn Franz Heiler Bäckermeister in der Sier- ningerstrasse mit dieser Stelle betrauen. Dem Herrn Michael Zobelberger wolle für sein langjähriges Wirken ein schriftli- cher Dank zuerkannt werden. Wird ohne Debatte einstimmig zum Be- schlusse erhoben. - Z. 11888. 13. Löbliche Gemeinde Vorstehung. Die ach- tungsvoll gefertigte Direction der Volks- schule Aichet erlaubt sich hiermit, an eine löbliche Gemeinde Vorstehung das Ansuchen zu stellen, in Betreff der Schulbedienung und Holzverkleinerung für die neuerrich- tete 5. Classe rechtzeitig Sorge zu tragen. Für den Fall, als eine löbliche Gemeinde Vorstehung gewillt sein sollte, dem Ge- fertigten die Besorgung des diesfalls Nöthigen auch für diese Classe gegen

eine entsprechende Vergütung zu über- tragen, theilt derselbe mit, daß er auf Grund des Gemeinderathsbeschlusses vom 28. November 1873 als Schuldiener und Holzverkleinerungs-Pauschale aus der hierstädtischen Gemeindecasse einen jähr- lichen Betrag von 250 fl bezieht, und erklärt sich hiermit im Interesse der Schulord- nung bereit, auch für die ausserhalb des Schulhauses liegende 5. Classe die Besor- gung der obenbezeichneten Erfordernisse um den nach dem bisherigen Maßstabe auf eine Classe entfallenden jährl. Pau- schalbetrag von 62 fl 50 xr zu übernehmen. Volksschule Aichet den 16. September 1881. W. Wenhart Direktor. Die Section beantragt: dieser Gegen- stand sei noch einer näheren Prüfung zu unterziehen, und Herr Bürgermeister wolle mit Herrn Direktor sodann in ei- ne weitere Unterhandlung treten. Es sei daher dieser Gegenstand von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, und hat in nächster Sitzung zur Beschlußfas- sung wieder in der Tagesordnung auf-

eine entsprechende Vergütung zu übertragen, theilt derselbe mit, daß er auf Grund des Gemeinderathsbeschlusses vom 28. November 1873 als Schuldiener und Holzverkleinerungs-Pauschale aus der hierstädtischen Gemeindecasse einen jährlichen Betrag von 250 fl bezieht, und erklärt sich hiermit im Interesse der Schulordnung bereit, auch für die ausserhalb des Schulhauses liegende 5. Classe die Besorgung der obenbezeichneten Erfordernisse um den nach dem bisherigen Maßstabe auf eine Classe entfallenden jährl. Pauschalbetrag von 62 fl 50 xr zu übernehmen. Volksschule Aichet den 16. September 1881. W. Wenhart Direktor. Die Section beantragt: dieser Gegenstand sei noch einer näheren Prüfung zu unterziehen, und Herr Bürgermeister wolle mit Herrn Direktor sodann in eine weitere Unterhandlung treten. Es sei daher dieser Gegenstand von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, und hat in nächster Sitzung zur Beschlußfassung wieder in der Tagesordnung auf-

zuscheinen. Der Herr Vorsitzende theilt mit, er habe Herrn Director Wenhart bereits verständigt, daß die Schulpauschalien einer Modifikation unterzogen werden sollen, worauf derselbe erwiedert habe, das Pauschale beziehe er schon seit 20 Jahren und ist es natürlich, daß er in Folge der Errichtung einer Parallelclasse in der V. Classe, nunmehr um eine kleine Erhöhung desselben ansuche. Es handle sich nun darum ob der löbliche Gemeinderath die bisher bezogenen Pauschalien bewilligen oder ob die Dtailirung derselben nachgewiesen werden soll. In letzterem Falle müsse man erheben, für welche Details dieselben eigentlich genehmigt sind beziehungsweise werden. Herr Gemeinderath Kautsch Jakob, ist letzterer Ansicht und beantragt den Akt zur Erhebung in diesem Sinne bis

zuscheinen. Der Herr Vorsitzende theilt mit, er habe Herrn Director Wenhart bereits verstän- digt, daß die Schulpauschalien einer Modifikation unterzogen werden sollen, worauf derselbe erwiedert habe, das Pauschale beziehe er schon seit 20 Jahren und ist es natürlich, daß er in Folge der Errichtung einer Parallelclasse in der V. Classe, nunmehr um eine kleine Erhöhung desselben ansuche. Es handle sich nun darum ob der löbliche Gemeinderath die bisher bezogenen Pauschalien bewilligen oder ob die Dtailirung derselben nachgewiesen werden soll. In letzterem Falle müsse man erhe- ben, für welche Details dieselben ei- gentlich genehmigt sind beziehungs- weise werden. Herr Gemeinderath Kautsch Jakob, ist letz- terer Ansicht und beantragt den Akt zur Erhebung in diesem Sinne bis

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