Ratsprotokoll vom 23. September 1881

in einen den Weichbilde der Stadt ganz nahe gelegenen Gebäude wodurch die Stadt Steyr selbst gefährdet erscheint, die Feuersignalisirung ebenso zu geschehen hat, als wenn es im Stadtgebiethe selbst brennen würde. In diesem Sine wurden nachstehende Gebäude in den städt. Feuerrayon einbezogen: Kegelmayrgut, Kegelmayrhäusl, Taschlriedgut, Ramingsteg bis zur Hammermühle, Gmain die 5 Häuser ausserhalb Ennsdorf, Neuschönau, Stiefvatergut, Garstenstrasse bis inclusive Gummifabrick, Neulust, Quenghof, Haraz Uiberländ. Wird einstimmig genehmigend zur Kenntnis genommen. - Z. 11280. b. Vom hiesigen Gewerbeverein ist folgendes Schreiben eingelangt. Löbliche Gemeinde Vorstehung in Steyr. Der Gewerbeverein in Steyr fühlt sich, nachdem nun der Schluß der Speci-

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