Ratsprotokoll vom 23. September 1881

ner Steyrs, zum grossen Theile Ar- beiterfamilien, hart getroffen, da bei dem Umstande als Steyr durch seine natürliche Lage gezwungen ist sein Schlachtvieh beinahe ausschließ- lich von den angrenzenden Gemeinden Niederoesterreichs zu beziehen; durch die nunmehrige Grenzsperre eine rapide Fleischvertheuerung eintreten müßte. Die im Bezirke Amstetten gelegenen Nachbargemeinden Weistrach, Beham- berg, Kirnberg, Haidershofen, Wolfs- bach, Ernsthofen, Sct. Peter und Seiten- stetten seien noch in weiten Umkrei- se seuchenfrei daher es wohl keinen An- stand unterliegen solle gegen Beobach- tung der strengsten Controlsmaßre- geln aus obigen Ortschaften Schlacht- vieh und nur Schlachtvieh nach Steyr einzuführen. Der löbliche Gemeinderath möge den Herrn Bürgermeister ermächtigen im Namen der Stadtgemeinde Steyr eine diesbezügliche Bitte schleunigst an

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