Ratsprotokoll vom 23. September 1881

meinde zur Verfügung zu überlassen. Nach kurzer Berathung wurde mit Rücksicht auf die Dringlichkeit einer baldigen Eröffnung der Passage auf dieser Strasse beschlossen, diese Arbeit dem Herrn Anton Plochberger um den gewünschten Pauschalbetrag gegen dem zu überlassen, daß derselbe volle Garantie für jede Beschädigung am Eigenthume des Herrn Johann Mitter übernimmt und sich ausdrück- lich verpflichtet, alle Vorsichtsmaß- regeln zu treffen, welche zur Ver- meidung eines Unglückes erforder- lich sind. Weiters soll derselbe das gewonnene Steinmaterial, welches erübrigen sollte, für die in den Baubedingnissen vom 1. Juni l. Js. sub Post 7 angesetzte Entschädigung nach Abzug des in seinem Offerte vom 11. Juni l. Js. Z. 7610 und dem hierämtlichen diesbezüglichen De- crete vom 18. Juni l. Js. gewährten

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