Ratsprotokoll vom 23. September 1881

vollkommen zu, doch könnte in Folge jeder Geschäftsmann welcher durch Strassenpflasterung, Kanalbauten u. s. w. in seinen Erwerb zeitweilig beeinträchtigt werde, an die Gemeinde mit Ersatzansprüchen herantreten, übrigens könne ja der Gesuchsteller ohnehin nur den Nachlaß der Gemeindeumlage vom Geschäfte und nicht auch von der Realität beanspruchen, was aber für 4 Monate nur 1 fl und etliche Kreuzer ausmache. Herr Gemeinderath Redl Johann befürwortet die Gewährung des Gesuches, da Herr Alois Mitter weit über 20 fl Schaden leide. Herr Gemeinderath Kautsch Jakob macht aufmerksam man solle nicht vergessen, daß durch die Regulierung des Gsangberges die Frequenz daselbst jedenfalls bedeutend zunehmen somit das Geschäft des Herrn Alois Mitter in Folge auch bedeutend mehr Zuspruch haben und der jetzige Schaden bald mehr als herein

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