Ratsprotokoll vom 23. September 1881

eine bei der löblichen Gemeinde in Erledigung kommende Bürgerpfründe einzuschreiten. Da aber zu diesem Einschreiten der Nachweis des Bürgerrechtes von Steyr vorgeschrieben ist, bin ich zu der gegenwärtigen Bitte veranlaßt, welche ich mir nachstehend zu unterstützen erlaube. Ich bin zur Gemeinde Steyr zuständig laut Sittenzeugnis Sub 4. im Jahre 1824 geboren und in sittlicher und politischer Beziehung unbeanständet. Ich war durch viele Jahre Ahlschmidmeister und Besitzer des Hauses Consc. No. 410 in Aichet, und bin nunmehr unverschuldet in die traurige Lage gekommen um eine Armenunterstützung zu bitten. Nachdem sohin die Erwerbung des Bürgerrechtes für mich den Zweck hat, um eine Bürgerpfründe einschreiten zu können, und ich die letztere mit Hinblick auf meine Erwerbsunfähigkeit wirklich benöthige, dürfte Eine löbliche Gemeinde Vorstehung meine unterthänigste Bitte für gerechtfertigt anerkennen,

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