Ratsprotokoll vom 3. Juni 1881

lung nicht wünsche, weil im Falle dieses Wasserbassin zur öffentlichen Benützung überlassen wird, das vorhandene Wasserquantum in keinem Falle den Bedarf decken würde und er dadurch im Wasserbezuge für seine Zwecke verkürzt wäre. Dersel be gab weiters an, daß das vorhandene Wasserquantum für den Bedarf bei dem bisher beschränkten Bezuge selten ausreichte und selbst für seine Zwecke Wasser zugeführt werden müßte. Der Grund für obige Behauptung liegt darin, daß das Bassin keinen constanten Zufluß hat und nur durch Zuleitung des Regenwassers von der Dachfläche des Todtengräberhauses gefüllt wird. Städt. Bauamt Steyr, am 24. April 1881. Bogacki. Hähnel. Die Section stellt den Antrag, es sei in Folge dieser Erhebungen und namentlich des Umstandes, daß einerseits die Kosten einer Neuherstellung dieses Bassins sich auf 140 fl belaufen würden anderseits aber auch der zunächst betheiligte Todtengräber darauf verzichtet, auf die Neuherstellung dieses Bassins nicht einzurathen.

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