Ratsprotokoll vom 3. Juni 1881

lung nicht wünsche, weil im Falle die- ses Wasserbassin zur öffentlichen Benützung überlassen wird, das vorhandene Wasser- quantum in keinem Falle den Bedarf de- cken würde und er dadurch im Wasserbezu- ge für seine Zwecke verkürzt wäre. Dersel be gab weiters an, daß das vorhandene Was- serquantum für den Bedarf bei dem bisher beschränkten Bezuge selten ausreich- te und selbst für seine Zwecke Wasser zu- geführt werden müßte. Der Grund für obige Behauptung liegt darin, daß das Bassin keinen constanten Zufluß hat und nur durch Zuleitung des Regen- wassers von der Dachfläche des Todtengrä- berhauses gefüllt wird. Städt. Bauamt Steyr, am 24. April 1881. Bogacki. Hähnel. Die Section stellt den Antrag, es sei in Folge dieser Erhebungen und nament- lich des Umstandes, daß einerseits die Kosten einer Neuherstellung dieses Bassins sich auf 140 fl belaufen würden anderseits aber auch der zunächst betheiligte Todten- gräber darauf verzichtet, auf die Neu- herstellung dieses Bassins nicht einzurathen.

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