Ratsprotokoll vom 22. April 1881

welch letzteren Zwecke ein Steno- graf aus der Mitte der Ge- meindebediensteten den Sitzungen beigezogen werden möge. Die I. Section, welcher dieser Amts- bericht zur Beschlußfassung und Antragstellung übergeben wor- den stellt nun bei dem Um- stande, als Eingaben, Motiven- berichte, Anträge und Beschlüsse ohnehin immer wörtlich und nur die Debatten im Auszuge aufgenommen werden folgenden Antrag: Die Section hält die auszugs- weise Wiedergabe der Reden für das Protokoll als genügend, daher die Zuziehung eines Stenografen zu den Gemeinde- rats - Sitzungen für nicht noth- wendig und empfielt diesen Modus der Beschlußfassung, des löblichen Gemeinderathes. G. R. Josef Peyrl ergreift das Wort und führt in einer länger Rede aus: Er staune darüber, daß die

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