Ratsprotokoll vom 22. April 1881

eventuelle Beiziehung eines Stenografen zu den Gemeinderatssitzungen abgewiesen werde. Vom Sekretär, welcher kein Stenograf sei, könne man nicht verlangen daß er die Reden wört- lich wiedergebe und doch wäre dies wünschenswert. Es habe in Niemand etwas zu fürchten wenn jede Rede genau wiederge- geben werde; er für seine Person scheue die Öffentlichkeit nicht ebenso- wenig die Kritik. Die Bürgerschaft will genau erfahren wie ihre Gewälten ihre Interessen vertreten. Durch die auszugsweise Wiedergabe erscheine manches undeutlich. In anderen Städten zb. in Linz werden die Reden ebenfalls nach stenografi- scher Aufnahme wieder- gebeben und glaube er, daß dies auch im Sinne

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