Ratsprotokoll vom 8. April 1881

Vizebürgermeister Gschaider führt aus, daß eine Rück- vergütung gerecht sei, diese aber für Spiritus höher sein müßte als für Brandwein da selber die Prüfung der Grade der auszuführenden gebrannten geistigen Flüssigkeiten eine längere Manipulation erfordert und bei klei- neren Quantitäten nur sehr schwer vorzunehmen ist, die Gemeinde leicht über- vortheilt werden kann, daher auf eine Rückver- gütung bei der Ausfuhr unter solchen Umständen nicht einzurathen sei. G R. Peyrl äussert sich aus letzterem Grund auf eine Rückvergütung eben- falls nicht einraten zu können. G.R. Holub stellt den An- trag die vom hochlöbliche Landes-Ausschusse abver-

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