Ratsprotokoll vom 8. April 1881

führt, jedoch nicht nennenswerth ausgeführt werden. Zur Ausfuhr gelangen diesel- ben erst, nachdem sie auf obige Art vermanipulirt worden sind. Die Vertheu- Spiritus erung beträgt per Liter rein 2 xr also per Liter manipu- lirt nur 0.5 xr, welcher Um- stand die hiesigen Händler um so weniger trifft, als die Umwälzung dieser so mäßi- gen Vertheuerung gewieß leicht gelingt und hiedurch auch nur die sogenannte schnaps trinkende Menschenklasse trifft. - Um aber abgesehen von diesen nationalökonomischem Momente dem Gesetze vom 5. August 1880 auf das voll- kommenste gerecht zu wer- den ist der Gemeinderat Steyr gewieß bereit, sobald als obig erwähnte Anhaltspunk- te erlangt sein werden (was etwa nach zwei Jahren der Fall sein dürfte) im Wege der Abfindung den beider- seitigen Wünschen möglichst Rechnung zu tragen. Schließlich

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2