Ratsprotokoll vom 8. April 1881

ningerstrasse und durch die Gleinker-Schuhboden-Frauenund Mitter-Gasse zu erfolgen.- Zugelassen werden Pferde, Eseln, Rinder, Schafe Schweine und Ziegen. Die Aufstellung der Thiere findet nach den einzelnen Thiergattunggen statt. Für bedenklich oder krank befundene Thiere, oder solche deren Herkunft und Besitzer nicht sicher gestellt erscheinen ist der eingeplankte Platz am Seidlfelde bestimmt und ist unter Umständen deren Abschlachtung zu veranlassen. (§ 9 des obigen Gesetzes vom 29. Februar 1880) § 3. Am Wochenviehmarkte sind für Rindvieh der Platz am Seidlfelde nächst dem Bahnhofe mit den Zu- und Abtrieb durch die Bahnhofstrasse und durch die Kompaß, Färber Pacher- und Damberggasse ferner für das Kleinvieh meist Schweine, der Platz am Ennsquai im Reichenschwall mit dem Zu- und

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