Ratsprotokoll vom 8. April 1881

§1. Die Stadtgemeinde Steyr hat nachstehende Marktbewilligungen: a. Zufolge Allerhöchst im Privilegium ddo 18. Februar 1818 und kk KreisbehördenErlaß vom 21. Mai 1856 Z 3413 die Bewilligung zur Abhaltung zweier Jahres-Pferde und Viehmärkte und zwar den einen im Frühjahre am Donnerstag nach dem Kirchenfest Laetare :/wird dermalen nicht abgehalten/: den andern im Herbst am Donnerstag nach den Kirchtage in St. Gallen b. Zufolge Allerhöchsten Privilegiums ddo 16. Dezember 1829 die Bewilligung zur Abhaltung eines WochenViehmarktes und zwar jeden Donnerstag. - Fällt ein Feiertag ein so wird der Markt am vorhergehenden Tag abgehalten. § 2. Der Jahres-Pferde und Viehmarkt-Platz befindet sich am oberen Wieserfeldplatz. Der Zu- und Abtrieb des Viehes hat durch die Sier-

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