Ratsprotokoll vom 8. April 1881

allen Anforderung in der löblichen Gemeinde-Vorstehung auf das vollkommenste zu entsprechen erlaubt sich aus diesem Anlasse dem löblichen Gemeinderate bezüglich der Zusammenstellung und Vor- nahme der Verification des Rats-Protokolles folgende Vorschläge zur Vorlage zu brin- gen. Vor allem möge der löbliche Gemeinderath dahin schlüssig werden, ob die in den Sit- zungen gehaltenen Reden im Auszuge oder vollinhalt- lich im Ratsprotokolle auf- zunehmen sind. Im letzteren Falle müßte eine geeignete Persönlichkeit mit der stenografischen Auf- nahme der einzelnen Reden betraut werden. Das im Conzepte zusammen- gestellte und vom Vorsitzen- den überprüfte Ratsproto- koll wäre 8 Tage zur Einsicht eines jeden Gemeinderats- Mitgliedes im Amte auf- zulegen und erst nach Ab- lauf dieser 8 Tage von den

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