Ratsprotokoll vom 8. April 1881

allen Anforderung in der löblichen Gemeinde-Vorstehung auf das vollkommenste zu entsprechen erlaubt sich aus diesem Anlasse dem löblichen Gemeinderate bezüglich der Zusammenstellung und Vornahme der Verification des Rats-Protokolles folgende Vorschläge zur Vorlage zu bringen. Vor allem möge der löbliche Gemeinderath dahin schlüssig werden, ob die in den Sitzungen gehaltenen Reden im Auszuge oder vollinhaltlich im Ratsprotokolle aufzunehmen sind. Im letzteren Falle müßte eine geeignete Persönlichkeit mit der stenografischen Aufnahme der einzelnen Reden betraut werden. Das im Conzepte zusammengestellte und vom Vorsitzenden überprüfte Ratsprotokoll wäre 8 Tage zur Einsicht eines jeden GemeinderatsMitgliedes im Amte aufzulegen und erst nach Ablauf dieser 8 Tage von den

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