Ratsprotokoll vom 14. Dezember 1880

von jeden in Steyr erzeug- ten und auch daselbst verbrauchten Hectoliter 10 xr mehr zalen. Dagegen bekamen sie früher für jeden Hectoli- ter 100 gradiges Bier für welches sie bei der Erzeugung 50 xr bezalten jedoch bei der Ausfuhr auch nur 50 xr zurück er- hilten jetzt 60 xr zurück, welches Plus den oben angedeuteten Verlust bis auf eine verhältnis- mässig geringe Summe ausgleicht. 2. Die Angabe daß die Ge- meinde seit 2 Jahren 30 % Verzehrungssteuer Zuschlag auf Bier unge- setzlich eingehoben hätte entbert jeder Begrün- dung da jedes Jahr unter Einhaltung sämmtlicher gesetzlicher Vorschriften, hiefür rechtzeitig die Bewilligung von Seite des hochlöblichen Landes- Ausschusses eingeholt

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