Ratsprotokoll vom 14. Dezember 1880

von jeden in Steyr erzeugten und auch daselbst verbrauchten Hectoliter 10 xr mehr zalen. Dagegen bekamen sie früher für jeden Hectoliter 100 gradiges Bier für welches sie bei der Erzeugung 50 xr bezalten jedoch bei der Ausfuhr auch nur 50 xr zurück erhilten jetzt 60 xr zurück, welches Plus den oben angedeuteten Verlust bis auf eine verhältnismässig geringe Summe ausgleicht. 2. Die Angabe daß die Gemeinde seit 2 Jahren 30 % Verzehrungssteuer Zuschlag auf Bier ungesetzlich eingehoben hätte entbert jeder Begründung da jedes Jahr unter Einhaltung sämmtlicher gesetzlicher Vorschriften, hiefür rechtzeitig die Bewilligung von Seite des hochlöblichen LandesAusschusses eingeholt

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2