Ratsprotokoll vom 2. Juli 1880

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 2. Juli 1880 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll über die 11. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 2. Juli 1880 Gegenwärtige der Vorsitzende: Bürgermeisten Georg Pointner Vicebürgermeister Gustav Gschaider Die Mitglieder: Jacob Kautsch Franz Breslmayr Ant. Landsiedl Emil Göppl Ant. Mayr Ferd. Gründler Jos. Peyrl Josef Haller Frz. Ploberger Dr. Johann Hochhauser Leopold Putz Carl Holub Jos. Reder Josef Huber Johann Redl Leopold Huber Wenzl Menhart Ant. Jäger v. Waldau Schriftführer: Statthalt. Concip. Carl Binder Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittag Tages Ordnung I. Section I. Schreiben der gräfl. Lamberg'schen Guts-Direction in Betreff des oberhalb Steyr gelegen Schiffweges 2. Cal Langer, Bureau Chef der Waffenfabriks Gesell- schaft um Aufname in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr. II. Section 3. Gesuch eines staedt. Amtsdiener um Lohnerhöhung;

Protokoll über die 11. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 2. Juli 1880 Gegenwärtige der Vorsitzende: Bürgermeisten Georg Pointner Vicebürgermeister Gustav Gschaider Die Mitglieder: Jacob Kautsch Franz Breslmayr Ant. Landsiedl Emil Göppl Ant. Mayr Ferd. Gründler Jos. Peyrl Josef Haller Frz. Ploberger Dr. Johann Hochhauser Leopold Putz Carl Holub Jos. Reder Josef Huber Johann Redl Leopold Huber Wenzl Menhart Ant. Jäger v. Waldau Schriftführer: Statthalt. Concip. Carl Binder Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittag Tages Ordnung I. Section I. Schreiben der gräfl. Lamberg'schen Guts-Direction in Betreff des oberhalb Steyr gelegen Schiffwege 2. Cal Langer, Bureau Chef der Waffenfabriks Gesellschaft um Aufname in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr. II. Section 3. Gesuch eines staedt. Amtsdiener um Lohnerhöhung;

4. Staedtisches Cassaamt überreicht den Stadt CasseJournals-Abschluß für den Monat Mai 1880. 5. Das staedt. Amt berichtet über das Erlöschen der Hundesteuer. III. Section 6. Offerte der Herrn Carl Huber und Ludwig Ortler wegen Brennholzlieferung IV. Section 7. Bericht der Section wegen Aufbringung des sogenannten Jubiläums Armenfondes. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats Mitgliedern. Hierauf wird zur Tages Ordnung übergegangen. Der Obmann der I. Section: G.R. Ant. Jäger v. Waldau verliest das Schreiben der gräfl. Lamberg'schen Gutsdirection in Betreff des oberhalb Steyr gelegenen Schiffweges wie nachfolgt. N. 6301. Loebl. Gemeinde Vorstehung! Die gefertigte Gutsdirection hat Ihre geschätzte Zuschrift vom 10. d.Mts. Z. 5180 dem Herrn Grafen zur Kenntniß gebracht und beehrt sich nun in Erwiederung dieser Zuschrift der loebl. Gemeinde Vorstehung mitzuteilen, daß der hiesige Verschönerungs Verein die Anname der von dem Herrn Grafen unter der in dem h. o. Schreiben

4. Staedtisches Cassaamt überreicht den Stadt Casse- Journals-Abschluß für den Monat Mai 1880. 5. Das staedt. Amt berichtet über das Erlöschen der Hundesteuer. III. Section 6. Offerte der Herrn Carl Huber und Ludwig Ortler wegen Brennholzlieferung IV. Section 7. Bericht der Section wegen Aufbringung des sogenannten Jubiläums Armenfondes. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erfor- derlichen Anzal von Gemeinderats Mitgliedern. Hierauf wird zur Tages Ordnung übergegangen. Der Obmann der I. Section: G.R. Ant. Jäger v. Waldau verliest das Schreiben der gräfl. Lamberg'schen Gutsdirection in Betreff des oberhalb Steyr gelegenen Schiffweges wie nachfolgt. N. 6301. Loebl. Gemeinde Vorstehung! Die gefertigte Gutsdirection hat Ihre geschätzte Zuschrift vom 10. d.Mts. Z. 5180 dem Herrn Grafen zur Kenntniß gebracht und beehrt sich nun in Erwiederung dieser Zuschrift der loebl. Gemein- de Vorstehung mitzuteilen, daß der hiesige Verschönerungs Verein die Anname der von dem Herrn Grafen unter der in dem h. o. Schreiben

vom 10. v. Mts Z. 276 enthaltenen Bedingung offerirten 500 fl abgelehnt hat. Im Uibri- gen diene der loebl. Gemeindevorstehung zur Kenntnis, daß der Herr Graf nicht in der Lage ist, von dem Rechte der Herrschaft Steyr zur Benützung des oberhalb Steyr gelegenen Schiffweges als Leinpfad abzustehen und dem diesfälligen Ansuchen des Verschönerungsver- eines und der loebl. Gemeinde Vorstehung zu entsprechen. Hochachtungsrell. Gräfl. Lam- berg'sche Gutsdirection: Parger: Die Section stellt den Antrag, der loebl. Ge- meinderat wolle diese Zuschrift mit Bedau- ern zur Kenntnis nehmen. G.R. Peyerl hält den Ausdruck: mit Bedauern nicht angemessen, da der Herr Graf nur ein ihm zustehendes Recht realisiren will und der Ausdruck daher, seiner Ansicht nach, etwas verletzendes habe. G.R. Kautsch u. Reder u. Wenhart unterstüt- gen den Sections Antrag, da sie im selben nichts verletzendes erkennen können, worauf G.R. Peyrl seinen abändernden Antrag zurück- Z. 6301. zieht. Daher Beschluß: Einhellig nach Antrag. 2. Wird das Gesuch des H. Carl Langer, Bureau Chef der Waffenfabrik hier um Aufname in den Gemeinde- verband der Stadt Steyr vorgelesen. - Z. 6425. Hiezu stellt die Section den Antrag der löbl. Gemeinderat wolle dem Gesuchsteller die Auf-

vom 10. v. Mts Z. 276 enthaltenen Bedingung offerirten 500 fl abgelehnt hat. Im Uibrigen diene der loebl. Gemeindevorstehung zur Kenntnis, daß der Herr Graf nicht in der Lage ist, von dem Rechte der Herrschaft Steyr zur Benützung des oberhalb Steyr gelegenen Schiffweges als Leinpfad abzustehen und dem diesfälligen Ansuchen des Verschönerungsvereines und der loebl. Gemeinde Vorstehung zu entsprechen. Hochachtungsrell. Gräfl. Lamberg'sche Gutsdirection: Parger: Die Section stellt den Antrag, der loebl. Gemeinderat wolle diese Zuschrift mit Bedauern zur Kenntnis nehmen. G.R. Peyerl hält den Ausdruck: mit Bedauern nicht angemessen, da der Herr Graf nur ein ihm zustehendes Recht realisiren will und der Ausdruck daher, seiner Ansicht nach, etwas verletzendes habe. G.R. Kautsch u. Reder u. Wenhart unterstütgen den Sections Antrag, da sie im selben nichts verletzendes erkennen können, worauf G.R. Peyrl seinen abändernden Antrag zurück- Z. 6301. zieht. Daher Beschluß: Einhellig nach Antrag. 2. Wird das Gesuch des H. Carl Langer, Bureau Chef der Waffenfabrik hier um Aufname in den Gemeindeverband der Stadt Steyr vorgelesen. - Z. 6425. Hiezu stellt die Section den Antrag der löbl. Gemeinderat wolle dem Gesuchsteller die Auf-

name in den Gemeinde Verband gegen Erlag der Aufnamstaxe bewilligen. Beschluß: Einhellig nach Antrag. -Z. 6425. II. Section. Der Obmann dieser Section G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch des staedtischen Amtsdieners Franz Fasbender um auszugsweise. Das Gesuch lautet: Erhöhung der Remumeration. „Löbl. GemeindeVorstehung. Ich unterthänigst gefertigter Franz Fasbender erlaube mir um gnädige Erhöhung meiner gegenwärtigen in monatlichen Betrage von 26 fl 87 ½ xr bestehenden Löhnung sammt Renumeration die ergebenste Bitte zu stellen und diese mit Folgenden zu begründen: Wenn meine erwähnte Löhnung sammt Renumeration mit den Anforderungen des Dienstes, sowie mit der vorherschenden Theuerung sämmtlicher Lebensbedürfnisse im Einklange stehen soll, so kann es wohl nicht verkannt werden, daß dieses gegenwärtig nicht der Fall, und es nicht möglich ist, mit diesen Bezügen die hohen Preise der unentbehrlichen Bedürfnisse erschwingen zu können, meine gestellte Bitte sich daher um so mehr rechtfertiget, als meine Nebeneinkünfte sich beinahe ganz verloren haben, da die Gemeinde, Gegenstände, welche früher durch Trommelschlag verlautbart wurden, nur auf der Amtstafel affigirt werden, dann die Ausrufungen bei Lizitationen welche die

name in den Gemeinde Verband gegen Erlag der Aufnamstaxe bewilligen. Beschluß: Ein- hellig nach Antrag. -Z. 6425. II. Section. Der Obmann dieser Section G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch des staedtischen Amtsdieners Franz Fasbender um auszugsweise. Das Gesuch lautet: Erhöhung der Remumeration. „Löbl. Gemeinde- Vorstehung. Ich unterthänigst gefertigter Franz Fasbender erlaube mir um gnädige Erhöhung mei- ner gegenwärtigen in monatlichen Betrage von 26 fl 87 ½ xr bestehenden Löhnung sammt Renumeration die ergebenste Bitte zu stellen und diese mit Folgenden zu begründen: Wenn meine erwähnte Löhnung sammt Renume- ration mit den Anforderungen des Dienstes, sowie mit der vorherschenden Theuerung sämmt- licher Lebensbedürfnisse im Einklange stehen soll, so kann es wohl nicht verkannt werden, daß dieses gegenwärtig nicht der Fall, und es nicht möglich ist, mit diesen Bezügen die hohen Preise der unentbehrlichen Bedürfnisse er- schwingen zu können, meine gestellte Bitte sich daher um so mehr rechtfertiget, als meine Nebeneinkünfte sich beinahe ganz verloren haben, da die Gemeinde, Gegenstände, welche früher durch Trommelschlag verlautbart wurden, nur auf der Amtstafel affigirt werden, dann die Ausrufungen bei Lizitationen welche die

Herren Notare vornehmen, auch wegfallen und großen Theils von Schätzmeistern besorgt werden, wornach nur noch für mich das Pub- liziren für das k.k. Kreisgericht und k.k. Bezirksgericht erübriget, für welches die Gebür mit 41 xr pr. Stück bestimmt ist. Weiters kann ich nicht unberührt lassen, daß früher auch meine noch lebende Ehegattin, als sie noch erwerbsfähig war, zur Erleichte- rung unserer Existenz wesentlich beigetragen hat, welcher Vortheil aber nun gänzlich ver- schwunden ist, da sie ihr schmerzhaftes Gicht- und Augenleiden Dienstes unfähig gemacht hat, die Sorge für ihre Lebensbedürfnisse sohin mir alleinig aufgelastet ist, wobei auch gütigst er- wegen werden wolle, daß ich bereits in das höhere Alter von 70 Jahren vorgerückt, und mein Dienst anstrengend ist, in welcher Bezie- hung ich nur bemerke, daß mir auch das Einhohlen und Zustellen der staedtischen Um- lagenbücheln von den Hausbesitzern und Ge- werbetreibenden aufgebürdet ist, welche Bücheln auf die nicht unbedeutende Zahl von mehr als 700 Stück sich belaufen, und wofür mir keine besondere Vergütung zu Theil wird. Ich glaube durchaus nicht nötig zu haben, die Unzulänglichkeit meiner Bezüge zur Be- streitung der unvermeidlichen Lebensmittel für mich und meine gleichfalls auch schon be- jahrte Gattin noch näher darzustellen und erlaube

Herren Notare vornehmen, auch wegfallen und großen Theils von Schätzmeistern besorgt werden, wornach nur noch für mich das Publiziren für das k.k. Kreisgericht und k.k. Bezirksgericht erübriget, für welches die Gebür mit 41 xr pr. Stück bestimmt ist. Weiters kann ich nicht unberührt lassen, daß früher auch meine noch lebende Ehegattin, als sie noch erwerbsfähig war, zur Erleichterung unserer Existenz wesentlich beigetragen hat, welcher Vortheil aber nun gänzlich verschwunden ist, da sie ihr schmerzhaftes Gichtund Augenleiden Dienstes unfähig gemacht hat, die Sorge für ihre Lebensbedürfnisse sohin mir alleinig aufgelastet ist, wobei auch gütigst erwegen werden wolle, daß ich bereits in das höhere Alter von 70 Jahren vorgerückt, und mein Dienst anstrengend ist, in welcher Beziehung ich nur bemerke, daß mir auch das Einhohlen und Zustellen der staedtischen Umlagenbücheln von den Hausbesitzern und Gewerbetreibenden aufgebürdet ist, welche Bücheln auf die nicht unbedeutende Zahl von mehr als 700 Stück sich belaufen, und wofür mir keine besondere Vergütung zu Theil wird. Ich glaube durchaus nicht nötig zu haben, die Unzulänglichkeit meiner Bezüge zur Bestreitung der unvermeidlichen Lebensmittel für mich und meine gleichfalls auch schon bejahrte Gattin noch näher darzustellen und erlaube

mir sohin mit Bezug auf diese wahrhaftsgetreue Darstellung und in Hinblick auf meine nahezu 30 jährige Dienstesleistung meine gestellte Bitte unterthänigst zu wiederholen, und der gnädigen Willfahrung derselben vertrauungsvoll entgegen zu sehen. Steyr 14/6. 80. F. Fasbender Amtsdiener. Sections Antrag: Das Ansuchen wäre abzuweisen, da der genannte Amtsdiener ohnedies erst vor 2 Jahren eine Aufbesserung seiner Be- züge erhalten habe. G.R. Dr. Joh. Hochhauser befürwortet das obige Ansuchen warm, betont daß Fasbender ein alter Diener der Gemeinde sei und außer seiner fixen Monats-Renumeration nur äußerst geringe unsichere Nebeneinkünfte habe. Beschluß: Wird mit Stimmen Mehrheit beschlossen dem Amtsdiener Fasbender die Erhöhung seiner Renumeration in der Weise zu bewilligen, daß zu seiner fixen Renumeration pr 26 fl 87 ½ xr noch der zur runden Summe pr 30 fl fehlende Restbetrag, monatlich 3 fl 12 ½ xr angewiesen werde. - Z. 23 praes. 4. Wird verlesen das Resultat der Gebahrung bei der Stadt Casse Steyr im Monate Mai 1880 das also lautet: Einnahmen im Monate Mai 1880 25235 fl 70 1/2 xr baar Hiezu den am 30. April 1880 verbliebenen baaren Cassarest mit 11926 fl 31 xr daher Einnamen Summe im Mai 1880 37162 fl 1 1/2 xr

mir sohin mit Bezug auf diese wahrhaftsge- treue Darstellung und in Hinblick auf meine nahezu 30 jährige Dienstesleistung meine gestellte Bitte unterthänigst zu wieder- holen, und der gnädigen Willfahrung der- selben vertrauungsvoll entgegen zu sehen. Steyr 14/6. 80. F. Fasbender Amtsdiener. Sections Antrag: Das Ansuchen wäre abzuwei- sen, da der genannte Amtsdiener ohnedies erst vor 2 Jahren eine Aufbesserung seiner Be- züge erhalten habe. G.R. Dr. Joh. Hochhauser befürwortet das obige Ansuchen warm, betont daß Fasbender ein alter Diener der Gemeinde sei und außer seiner fixen Monats-Renumeration nur äußerst geringe unsichere Nebeneinkünfte habe. Beschluß: Wird mit Stimmen Mehrheit beschlossen dem Amtsdiener Fasbender die Erhöhung seiner Renumeration in der Weise zu bewilligen, daß zu seiner fixen Renumeration pr 26 fl 87 ½ xr noch der zur runden Summe pr 30 fl fehlende Restbetrag, monatlich 3 fl 12 ½ xr angewiesen werde. - Z. 23 praes. 4. Wird verlesen das Resultat der Gebahrung bei der Stadt Casse Steyr im Monate Mai 1880 das also lautet: Einnahmen im Monate Mai 1880 25235 fl 70 1/2 xr baar Hiezu den am 30. April 1880 verbliebe- nen baaren Cassarest mit 11926 fl 31 xr daher Einnamen Summe im Mai 1880 37162 fl 1 1/2 xr

Transport 37,162 fl 1 ½ xr hievon abgezogen die im Monate Mai 1880 bestrittenen Ausgaben pr 8913 fl 33 ½ verbleibt für den Monat: Juni 1880 ein baarer Caßerest von 28,248 fl 68 xr wovon 8000 fl interimistisch in die Spar- casse eingelegt sind. Wenn den obigen Einnahmen im Mo- nate Mai pr 25235 fl 70 ½ xr die seit Beginn dieses Jahres, bis zu Ende des Mon. April 1880 stattgefundenen Empfänge zugeschlagen werden mit 53822 fl 84 ½ xr so erscheint dann bis Ende Mai 1880 ein Gesammt Empfang von 79058 fl 55 xr Und wenn den, im Monate Mai 1880 bestrittenen obigen Ausgaben pr 8913 fl 33 ½ xr die gesammten Ausgaben seit dem Jahres- Beginn bis Ende April 1880 zugezält werden mit 41896 fl 53 ½ xr so zeigt sich dann bis zu Ende Mai 1880 eine Ausgaben Gesammt-Summe von 50809 fl 87 xr Staedt: Casseamt Steyr, am 31. Mai 1880. Paarfusser m.p. Willner Caß: Director Controlor m.p. Äusserung der Section: Das Casse Journal wurde durch Herrn Landsiedl und Ploberger geprüft und richtig befunden, wäre daher zur Kentniß zu nehmen. Beschluß: Wird zur Kenntnis genommen. Z. 6223.

Transport 37,162 fl 1 ½ xr hievon abgezogen die im Monate Mai 1880 bestrittenen Ausgaben pr 8913 fl 33 ½ verbleibt für den Monat: Juni 1880 ein baarer Caßerest von 28,248 fl 68 xr wovon 8000 fl interimistisch in die Sparcasse eingelegt sind. Wenn den obigen Einnahmen im Monate Mai pr 25235 fl 70 ½ xr die seit Beginn dieses Jahres, bis zu Ende des Mon. April 1880 stattgefundenen Empfänge zugeschlagen werden mit 53822 fl 84 ½ xr so erscheint dann bis Ende Mai 1880 ein Gesammt Empfang von 79058 fl 55 xr Und wenn den, im Monate Mai 1880 bestrittenen obigen Ausgaben pr 8913 fl 33 ½ xr die gesammten Ausgaben seit dem JahresBeginn bis Ende April 1880 zugezält werden mit 41896 fl 53 ½ xr so zeigt sich dann bis zu Ende Mai 1880 eine Ausgaben Gesammt-Summe von 50809 fl 87 xr Staedt: Casseamt Steyr, am 31. Mai 1880. Paarfusser m.p. Willner Caß: Director Controlor m.p. Äusserung der Section: Das Casse Journal wurde durch Herrn Landsiedl und Ploberger geprüft und richtig befunden, wäre daher zur Kentniß zu nehmen. Beschluß: Wird zur Kenntnis genommen. Z. 6223.

5. Wird der Berichts des staedtischen Amtes über das Erlöschen der Hunde-Steuer verlesen: Loebl. Gemeinde Vorstehung! Mit 31. Juli d.J. geht der Termin wegen Versteuerung der Hunde zu Ende, daher in Betreff der Wiederversteuerung derselben für das Jahr 1880/81 der Beschluß zu faßen sein wird. Indem ich hievon die Anzeige erstatte, schließe ich eine dießbezügliche Kundmachung vom vorigen Jahre mit der Anfrage an, ob die darin enthaltenen Verordnungen auch für das nächste Jahr beizuhalten sind. Steyr, am 24. Juni 1880. Amtmann m.p. Antrag der Section lautet: Es wolle der loebl. Gemeinderat bezügl. der Hundebesteuerung dieselben Bestimmungen wie im Vorjahre 1879/80, auch für das Jahr 1880/81 beibehalten und wäre der Herr Bürgermeister um die strenge Durchführung dieser Bestimmungen insbesondere auch in Absicht auf die Betretung von Hunden in Kirchen, Caffé- und Wirthshäusern zu ersuchen. Beschluß: Einhellig nach Antrag. Z. 6623. III. Section. 6. Es werden die Offerte d. Herren Carl Huber und Ludwig Ortler von den Herrn Obmann: G.R. Josef Huber verlesen. Das Offert des Herrn Carl Huber lautet: Geehrte Gemeinde Vorstehung! Der ergebenst Gefertigte ist erbötig das für

5. Wird der Berichts des staedtischen Amtes über das Erlöschen der Hunde-Steuer verlesen: Loebl. Gemeinde Vorstehung! Mit 31. Juli d.J. geht der Termin wegen Versteuerung der Hunde zu Ende, daher in Betreff der Wieder- versteuerung derselben für das Jahr 1880/81 der Beschluß zu faßen sein wird. Indem ich hievon die Anzeige erstatte, schließe ich eine dießbezügliche Kundmachung vom vorigen Jahre mit der Anfrage an, ob die darin enthaltenen Verordnungen auch für das nächste Jahr beizuhalten sind. Steyr, am 24. Juni 1880. Amtmann m.p. Antrag der Section lautet: Es wolle der loebl. Gemeinderat bezügl. der Hundebesteue- rung dieselben Bestimmungen wie im Vorjahre 1879/80, auch für das Jahr 1880/81 beibehalten und wäre der Herr Bürgermeister um die strenge Durchführung dieser Bestimmungen ins- besondere auch in Absicht auf die Betretung von Hun- den in Kirchen, Caffé- und Wirthshäusern zu ersuchen. Beschluß: Einhellig nach Antrag. Z. 6623. III. Section. 6. Es werden die Offerte d. Herren Carl Huber und Ludwig Ortler von den Herrn Obmann: G.R. Josef Huber verlesen. Das Offert des Herrn Carl Huber lautet: Geehrte Gemeinde Vorstehung! Der ergebenst Gefertigte ist erbötig das für

die Stadtgemeinde Steyr ausgeschriebene Brenn- holz-Quantum u.z. 242 Raummeter harte Scheiter 80 cm lang den Raummeter um / 4 fl / Vier Gulden, und 73 Raummeter weiche Scheiter 80 cm lang den Raummeter um / 3 fl / Drei Gul- den zu liefern. Als Caution erlege ich die k.k. Staatsschuldverschreibungen von Jahre 1868 N. 186200 und 186193 zu 100 fl sammt Talon und Coupons vom Jänner 1881. Ich erlaube mir anzuführen, daß mir die Lieferungsbeding- nisse volinhaltlich bekannt sind und ich mich derselben zu fügen bereit erkläre. Steyr, am 15. Juni 1880. Hochachtungsvoll Karl Huber, Holzversilberer hier. Des Offert des Ludwig Ortler lautet: Loebliches Bürgermeister Amt! Der gehorsamst gefertigte erlaubt, Einem löblichen Bürgermeister- amt zur Lieferung des Brennholzbedarfes pro 1880 nachstehende Preise zu offeriren: 1. Hartes Brennholz pr R. Meter fl 4.20 xr sage Vier Gulden u. 20 xr mit je à 80 cm Länge sammt Zustel- lung, in die betreffenden Objecte. 2. Weiches Brennholz pr R. Meter fl 3.30 xr sage Drei Gulden u. 30 xr mit je 80 cm Länge sammt Zustellung in die betreffenden Objekte. Der vorgeschrieb- ne Cautions-Betrag pr fl 100 erliegt in einer Staats- schuldverschreibung des Anlehens vom Jahre 1860 mit N. 17220 f. 16. in Nennwerthe vom fl 100 sammt 20 Coupon bei. Steyr, am 15. Juni 1880. Lud. Ortler Holzhdl.

die Stadtgemeinde Steyr ausgeschriebene Brennholz-Quantum u.z. 242 Raummeter harte Scheiter 80 cm lang den Raummeter um / 4 fl / Vier Gulden, und 73 Raummeter weiche Scheiter 80 cm lang den Raummeter um / 3 fl / Drei Gulden zu liefern. Als Caution erlege ich die k.k. Staatsschuldverschreibungen von Jahre 1868 N. 186200 und 186193 zu 100 fl sammt Talon und Coupons vom Jänner 1881. Ich erlaube mir anzuführen, daß mir die Lieferungsbedingnisse volinhaltlich bekannt sind und ich mich derselben zu fügen bereit erkläre. Steyr, am 15. Juni 1880. Hochachtungsvoll Karl Huber, Holzversilberer hier. Des Offert des Ludwig Ortler lautet: Loebliches Bürgermeister Amt! Der gehorsamst gefertigte erlaubt, Einem löblichen Bürgermeisteramt zur Lieferung des Brennholzbedarfes pro 1880 nachstehende Preise zu offeriren: 1. Hartes Brennholz pr R. Meter fl 4.20 xr sage Vier Gulden u. 20 xr mit je à 80 cm Länge sammt Zustellung, in die betreffenden Objecte. 2. Weiches Brennholz pr R. Meter fl 3.30 xr sage Drei Gulden u. 30 xr mit je 80 cm Länge sammt Zustellung in die betreffenden Objekte. Der vorgeschrieb ne Cautions-Betrag pr fl 100 erliegt in einer Staatsschuldverschreibung des Anlehens vom Jahre 1860 mit N. 17220 f. 16. in Nennwerthe vom fl 100 sammt 20 Coupon bei. Steyr, am 15. Juni 1880. Lud. Ortler Holzhdl.

Sections-Antrag: Es wäre die Lieferung des Brennholzbedarfes für die Stadtgemeinde Steyr für das Jahr 1880/81 bestehend aus 242 R.M. harte Scheiter 80 cm lg. den Raum Meter um 4 fl, dann 73 R. Meter weiche Scheiter 80 cm lg. zu den Einheits Preis pr 3 fl den billigeren Offerenten Herrn Carl Huber mit der Bestimmung zu übertragen, daß er bei Beistellung des Brennholzes den vorliegenden Offertbedingnissen vom 17. Mai 1880, vollkommen zu entsprechen habe. Beschluß: einhellig nach Antrag. Z 6298 & 6314. IV. Section Der Obmann der Section: G.R. Wenzl Wenhart verliest den Beschluß des Gemeinderates vom 16. April 1880, wonach derselbe beschlossen habe, zur Erinnerung an die im August stattfindende Feier des 900 jährigen Bestandes der Stadt Steyr die Errichtung eines neuen Armen-Hauses nach Abschluß des erwähnten Festes sofort energisch in die Hand zu nehmen und die Kräftigung des bereits vorhandenen aber noch unzulänglichen Fondes zur Verpflegung hiesiger Armen, auf dem vom löbl. Fest-Central-Ausschuße vorgeschlagenen Wege in Scene zu setzen. Hiezu stellt nun die Section folgende Anträge: Erstens: 1. Der loebl. Gemeinderath beschließe, die Schaffung eines Jubiläumsfondes mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln anzustreben. 2. Er bestimme, daß der fragliche Fond von der

Sections-Antrag: Es wäre die Lieferung des Brenn- holzbedarfes für die Stadtgemeinde Steyr für das Jahr 1880/81 bestehend aus 242 R.M. harte Schei- ter 80 cm lg. den Raum Meter um 4 fl, dann 73 R. Meter weiche Scheiter 80 cm lg. zu den Einheits Preis pr 3 fl den billigeren Offerenten Herrn Carl Huber mit der Bestimmung zu übertragen, daß er bei Bei- stellung des Brennholzes den vorliegenden Offertbe- dingnissen vom 17. Mai 1880, vollkommen zu entsprechen habe. Beschluß: einhellig nach Antrag. Z 6298 & 6314. IV. Section Der Obmann der Section: G.R. Wenzl Wenhart verliest den Beschluß des Gemeinderates vom 16. April 1880, wonach dersel- be beschlossen habe, zur Erinnerung an die im Au- gust stattfindende Feier des 900 jährigen Bestan- des der Stadt Steyr die Errichtung eines neuen Armen-Hauses nach Abschluß des erwähnten Festes sofort energisch in die Hand zu nehmen und die Kräftigung des bereits vorhandenen aber noch unzulänglichen Fondes zur Verpflegung hiesiger Armen, auf dem vom löbl. Fest-Central-Aus- schuße vorgeschlagenen Wege in Scene zu setzen. Hiezu stellt nun die Section folgende Anträge: Erstens: 1. Der loebl. Gemeinderath beschließe, die Schaffung eines Jubiläumsfondes mit allen ihm zu Gebote ste- henden Mitteln anzustreben. 2. Er bestimme, daß der fragliche Fond von der

hiesigen Gemeinde Vertretung verwaltet und das Zinsenerträgnis hievon zur gänzli- chen Verpflegung verarmter Bürger oder An- gehöriger der Stadt Steyr alljährlich verwen- det werde. 3. Er widme zu dem genannten Zwecke einen Stiftungsbetrag von 30,000 fl Oest. W. aus Ge- meindemitteln, zalbar vom 1. Jänner 1881 ab in zehn gleichen Jahresraten à 3000 fl. 4. Er betraue den Herrn Bürgermeister mit der Aufgabe behufs weiterer Kräftigung dieses Fondes einflußreiche Persönlichkeiten und Körperschaften im Namen der Stadtgemeinde um ihre thatkräftige Unterstützung zu ersuchen und eine allgemeine Subscription im ganzen Stadtbezirke ehemöglichst einzuleiten. Der H. Obmann erwähnt weiters daß er glau- be diesen Gegenstand, der schon so viele Debatten erfahren habe, nicht mehr näher begründen zu dürfen. Die Freuden des Festes werden verrauschen, die Acte der Wohlthätigkeit aber ewig bleiben. G.R. Dr. Hochhauser bemerkt, daß er sich für diese Idee nie besonders begeistert habe und er glaube auch jetzt, daß der Sections- Antrag zuweit gehe, obwol er die edlen Intentionen desselben nicht in Frage stel- len könne, auch wäre er mit der Ziffer von 30000 fl vollkommen einverstanden, wenn

hiesigen Gemeinde Vertretung verwaltet und das Zinsenerträgnis hievon zur gänzlichen Verpflegung verarmter Bürger oder Angehöriger der Stadt Steyr alljährlich verwendet werde. 3. Er widme zu dem genannten Zwecke einen Stiftungsbetrag von 30,000 fl Oest. W. aus Gemeindemitteln, zalbar vom 1. Jänner 1881 ab in zehn gleichen Jahresraten à 3000 fl. 4. Er betraue den Herrn Bürgermeister mit der Aufgabe behufs weiterer Kräftigung dieses Fondes einflußreiche Persönlichkeiten und Körperschaften im Namen der Stadtgemeinde um ihre thatkräftige Unterstützung zu ersuchen und eine allgemeine Subscription im ganzen Stadtbezirke ehemöglichst einzuleiten. Der H. Obmann erwähnt weiters daß er glaube diesen Gegenstand, der schon so viele Debatten erfahren habe, nicht mehr näher begründen zu dürfen. Die Freuden des Festes werden verrauschen, die Acte der Wohlthätigkeit aber ewig bleiben. G.R. Dr. Hochhauser bemerkt, daß er sich für diese Idee nie besonders begeistert habe und er glaube auch jetzt, daß der SectionsAntrag zuweit gehe, obwol er die edlen Intentionen desselben nicht in Frage stellen könne, auch wäre er mit der Ziffer von 30000 fl vollkommen einverstanden, wenn

nicht gerade jetzt Anforderungen an die Gemeinde gestellt würden die, die von der Section beantragte hohe Leistung mit der Zeit als eine Äußerst beschwerliche darstellen würden, auch solle man den Nachfolgern keine Lasten auflegen, deren Tragweite man heute noch nicht ermessen könne; daher stimme er nur für eine einmalige Gabe etwa für 5000 fl zu Gunsten des Jubiläums- Fondes. G.R. Holub erklärt diese Angelegenheit nicht so dringlich, vielmehr sollte man den Erfolg des Jubiläums Festes abwarten; auch wurde die Bevöllkerung kaum geneigt sein, schon wieder neue Beträge zu einer Armen-Sammlung zu geben, während noch nicht über den ersten gesammelten Fond zum Zwecke der Erbauung des Armenhauses verfügt sei. G.R. Kautsch glaubt, daß man nur von einem Uiberschuß etwas zum Fonde geben soll, da die Gemeinde kaum in der Lage sein dürfte, den von der Section beantragten Betrag zu geben, man möge daher reiflich überlegen, ob die Mittel der Gemeinde eine solche große Aufgabe, wie sie von der Section geplant wird, auch vertragen. G.R. Ploberger hält es für angezeigt, zur Dotirung, des Jubiläums-Fondes das von dem Jubiläums-Feste zu erhoffende Rein-Erträgnis zu verwenden.

nicht gerade jetzt Anforderungen an die Gemeinde gestellt würden die, die von der Section beantragte hohe Leistung mit der Zeit als eine Äußerst beschwerliche dar- stellen würden, auch solle man den Nachfolgern keine Lasten auflegen, deren Tragweite man heute noch nicht ermessen könne; daher stim- me er nur für eine einmalige Gabe etwa für 5000 fl zu Gunsten des Jubiläums- Fondes. G.R. Holub erklärt diese Angelegenheit nicht so dringlich, vielmehr sollte man den Erfolg des Jubiläums Festes abwarten; auch wurde die Bevöllkerung kaum geneigt sein, schon wieder neue Beträge zu einer Armen-Sammlung zu geben, während noch nicht über den ersten gesammelten Fond zum Zwecke der Erbauung des Armenhauses verfügt sei. G.R. Kautsch glaubt, daß man nur von einem Uiberschuß etwas zum Fonde geben soll, da die Gemeinde kaum in der Lage sein dürfte, den von der Section beantragten Be- trag zu geben, man möge daher reiflich überlegen, ob die Mittel der Gemeinde eine solche große Aufgabe, wie sie von der Section geplant wird, auch vertragen. G.R. Ploberger hält es für angezeigt, zur Do- tirung, des Jubiläums-Fondes das von dem Jubiläums-Feste zu erhoffende Rein-Erträgnis zu verwenden.

Der Vorsitzende bemerkt, daß sich die Section wol auch die von den H. G.R. Hochhauser und Kautsch gewünschte Widmung einer bestimmten Summe vor Augen zuhalten habe, die Ge- meinde sei aber nicht in der Lage, heuer über bestimmte höhere Summen verfügen zu können. Es habe übrigens schon die Spar- casse in der munificentesten Weise den Betrag von 5000 fl zu diesem Zwecke gewid- met, und es lasse sich mit Zuversicht er- warten, daß auch andere edelherzige Per- sönlichkeiten zu dieser Stiftung gerne ihr Schärflein beitragen werden. Er könne nicht in Abrede stellen, daß den Betrag von 30000 fl ein Bedeutender sei, allein die Last dieser Leistung würde für die Gemeinde wesentlich durch die von der Section beantragten Zalungsmoda- litaeten gemindert. Er könne daher den An- trag der Section insbesondere auf den Umstand, daß die besagte Stiftung als immerwähren- des Denkmal an das haltene Jubiläumsfest für alle Zeiten fortbestehen soll, nur auf das wärmste befürworten. G.R. Dr. Hochhauser meint, daß die Gemeinde ge- genwärtig durchaus nicht in der Lage sei so große Summen zu einem seiner Ansicht nach unproduk- tiven Zwecke zu votiren, in einer Zeit wo an die Gemeinde die Lösung anderer wichtiger Aufgaben, deren Produktivität außer Zweifel steht, herantrete, z.B. der Bau der Kaserne.

Der Vorsitzende bemerkt, daß sich die Section wol auch die von den H. G.R. Hochhauser und Kautsch gewünschte Widmung einer bestimmten Summe vor Augen zuhalten habe, die Gemeinde sei aber nicht in der Lage, heuer über bestimmte höhere Summen verfügen zu können. Es habe übrigens schon die Sparcasse in der munificentesten Weise den Betrag von 5000 fl zu diesem Zwecke gewidmet, und es lasse sich mit Zuversicht erwarten, daß auch andere edelherzige Persönlichkeiten zu dieser Stiftung gerne ihr Schärflein beitragen werden. Er könne nicht in Abrede stellen, daß den Betrag von 30000 fl ein Bedeutender sei, allein die Last dieser Leistung würde für die Gemeinde wesentlich durch die von der Section beantragten Zalungsmodalitaeten gemindert. Er könne daher den Antrag der Section insbesondere auf den Umstand, daß die besagte Stiftung als immerwährendes Denkmal an das haltene Jubiläumsfest für alle Zeiten fortbestehen soll, nur auf das wärmste befürworten. G.R. Dr. Hochhauser meint, daß die Gemeinde gegenwärtig durchaus nicht in der Lage sei so große Summen zu einem seiner Ansicht nach unproduktiven Zwecke zu votiren, in einer Zeit wo an die Gemeinde die Lösung anderer wichtiger Aufgaben, deren Produktivität außer Zweifel steht, herantrete, z.B. der Bau der Kaserne.

G.R. Ploberger unterstützt die Meinung des H. Dr. Hochhauser auf das Lebhafteste. G.R. W. Wenhart erwiedert, daß die Auslagen die zu Gunsten der Armenversorgung, gemacht werden, keineswegs unproduktive seien, und bemerkt, daß Jederman der, wie er als Mitglied der Armen-Commission in der Lage sei, wiederhohlt das traurige Bild Mitbürgern armen, sichen- und krüppelhaften zu sehen, die Schaffung beziehweise Verstärkung des Versorgungsfondes mit allem Eifer anstreben müßte. G.R. Peyerl glaubt, daß die Sache keineswegs mehr verschoben worden sollte; man müsse viel mehr den freudigen Anlaß des Jubiläums Festes benützen und einen Aufruf an die edel gesinnten und stets hilfbereiten Wohlthäter und Bevöllkerung von Steyr erlassen. Nach dem Feste fehle hinzu ein entsprechender Anlaß. G.R. Dr. Hochhauser verwahrt sich gegen den in der Expectoration des G.R. Wenhart enthaltenen Vorwurf der Härte gegen die Armen, und glaubt, daß die Gemeinde in erster Linie für die gegenwärtigen Armen verpflichtet sei zu sorgen, er würde daher die sogleiche Verteilung einer geringen Summe befürworten, aber mit dieser Stiftung werde nur für die Nachkommmen gesorgt. G.R. Wenhart bemerkt hiezu, daß es Sache der Gemeinde sei auch für die Zukunft bezüglich

G.R. Ploberger unterstützt die Meinung des H. Dr. Hochhauser auf das Lebhafteste. G.R. W. Wenhart erwiedert, daß die Ausla- gen die zu Gunsten der Armenversorgung, gemacht werden, keineswegs unproduktive seien, und bemerkt, daß Jederman der, wie er als Mitglied der Armen-Commission in der Lage sei, wiederhohlt das traurige Bild Mitbürgern armen, sichen- und krüppelhaften zu sehen, die Schaffung beziehweise Verstärkung des Versor- gungsfondes mit allem Eifer anstreben müßte. G.R. Peyerl glaubt, daß die Sache keineswegs mehr verschoben worden sollte; man müsse viel mehr den freudigen Anlaß des Jubiläums Fe- stes benützen und einen Aufruf an die edel gesinnten und stets hilfbereiten Wohlthäter und Bevöllkerung von Steyr erlassen. Nach dem Feste fehle hinzu ein entsprechender An- laß. G.R. Dr. Hochhauser verwahrt sich gegen den in der Expectoration des G.R. Wenhart enthaltenen Vor- wurf der Härte gegen die Armen, und glaubt, daß die Gemeinde in erster Linie für die gegenwär- tigen Armen verpflichtet sei zu sorgen, er wür- de daher die sogleiche Verteilung einer gerin- gen Summe befürworten, aber mit dieser Stiftung werde nur für die Nachkommmen gesorgt. G.R. Wenhart bemerkt hiezu, daß es Sache der Gemeinde sei auch für die Zukunft bezüglich

der Armen-Versorgung Vorsorge zutreffen. Es exestire eine große Anzal von Stiftungen in Steyr mit einem Gesammtkapitale von circa 200,000 fl dessen Erträgnisse ein Groß- teil unsere Armenversorgung ermöglicht hat, und wenn jeder Stifter nur für seine Gegenwart gedacht hätte, so wäre die gegen- wärtige Armenversorgung in dem bestehenden Umfange nicht möglich. G.R. Kautsch bemerkt hiezu, daß die Stifter offenbar überflüssiges Geld gehabt aber zur Begründung von Humanären Stiftungen gewiß keine Schulden gemacht haben. Uiber Antrag des Dr. Hochhauser Schluß der Debatte. Der Vorsitzende ersucht daher über die An- träge der Section punktweise abzustimmen. Hierauf wird der Antrag Punkt 1 und 2 einhellig angenommen, während der 3. Punkt des Antrages, daß nämlich zum Jubiläums- Fonde ein Betrag von 30,000 fl aus Gemeinde- Mitteln zalbar am 1. Jänner 1881 ab in 10 jährigen Jahresraten à 3000 fl mit Stim- men-Majorität abgelehnt wird. Nun gelangt der Antrag des Dr. Hochhauser zur Abstimmung, nämlich daß Seitens der Gemeinde aus ihren Mitteln pr 1880 ein Betrag von 5000 fl zum Jubiläums- Fonde gewidmet werden solle, zur Abstimmung.

der Armen-Versorgung Vorsorge zutreffen. Es exestire eine große Anzal von Stiftungen in Steyr mit einem Gesammtkapitale von circa 200,000 fl dessen Erträgnisse ein Großteil unsere Armenversorgung ermöglicht hat, und wenn jeder Stifter nur für seine Gegenwart gedacht hätte, so wäre die gegenwärtige Armenversorgung in dem bestehenden Umfange nicht möglich. G.R. Kautsch bemerkt hiezu, daß die Stifter offenbar überflüssiges Geld gehabt aber zur Begründung von Humanären Stiftungen gewiß keine Schulden gemacht haben. Uiber Antrag des Dr. Hochhauser Schluß der Debatte. Der Vorsitzende ersucht daher über die Anträge der Section punktweise abzustimmen. Hierauf wird der Antrag Punkt 1 und 2 einhellig angenommen, während der 3. Punkt des Antrages, daß nämlich zum JubiläumsFonde ein Betrag von 30,000 fl aus GemeindeMitteln zalbar am 1. Jänner 1881 ab in 10 jährigen Jahresraten à 3000 fl mit Stimmen-Majorität abgelehnt wird. Nun gelangt der Antrag des Dr. Hochhauser zur Abstimmung, nämlich daß Seitens der Gemeinde aus ihren Mitteln pr 1880 ein Betrag von 5000 fl zum JubiläumsFonde gewidmet werden solle, zur Abstimmung.

dieser Antrag wird mit 10 gegen 9 Stimmen angenohmen. Vice-Bürgermeister Gschaider entfernt sich. Der Punkt 4 des Sections Antrages kommt über Antrag des Dr. Hochhauser in 2 Teilen zur Abstimmung. Der 1. Theil, daß nämlich einflußreiche Persönlichkeiten und Körperschaften um ihre thatkräftige Unterstützung des Jubiläums Fondes anzugehen seien, wird einstimmig angenohmen, dagegen der 2. Punkt des Antrages, nämlich die Einleitung einer allgemeinen Subscription in Steyr, mit großer Majoritaet abgelehnt, es wird jedoch die Erlassung eines Aufrufes an die Bevöllkerung von Steyr mit dem Beifügen beschloßen, daß die Namen derSpender öffentlich bekannt gegeben werden sollen. - Z. 5112. Uiber Umfrage des Vorsitzenden, ob Jemand noch etwas vorzubringen oder einen Antrag zu stellen habe, stellt: G.R. Haller den Antrag, daß den Gutbrunner'schen Eheleuten dafür, daß sie für die freiwillige Zurückversetzung ihres Zaunes die Erweiterung der Sirninger-Strasse ermöglicht haben, der Dank des Gemeinderates votirt werden möge. Wird einstimmig angenommen. - Z. 7086.

dieser Antrag wird mit 10 gegen 9 Stimmen angenohmen. Vice-Bürgermeister Gschaider entfernt sich. Der Punkt 4 des Sections Antrages kommt über Antrag des Dr. Hochhauser in 2 Teilen zur Abstimmung. Der 1. Theil, daß näm- lich einflußreiche Persönlichkeiten und Körper- schaften um ihre thatkräftige Unterstützung des Jubiläums Fondes anzugehen seien, wird einstimmig angenohmen, dagegen der 2. Punkt des Antrages, nämlich die Einleitung einer allgemeinen Subscription in Steyr, mit gro- ßer Majoritaet abgelehnt, es wird jedoch die Erlassung eines Aufrufes an die Bevöll- kerung von Steyr mit dem Beifügen beschloßen, daß die Namen derSpender öffent- lich bekannt gegeben werden sollen. - Z. 5112. Uiber Umfrage des Vorsitzenden, ob Jemand noch etwas vorzubrin- gen oder einen Antrag zu stellen habe, stellt: G.R. Haller den Antrag, daß den Gutbrun- ner'schen Eheleuten dafür, daß sie für die freiwillige Zurückversetzung ihres Zau- nes die Erweiterung der Sirninger-Stras- se ermöglicht haben, der Dank des Gemeinderates votirt werden möge. Wird einstimmig angenommen. - Z. 7086.

Schließlich wird über Antrag des Vorsitzenden bewilliget, daß das Kugelpflaster vom Gasthofe des Herrn Zeilberger bis zum Gasthause des Herrn Mayr am Stadtplatze um den Kostenbe- trag pr 120 fl regulirt werde. - Z. 7087. Schluß der Sitzung um 5 ¼ Uhr. Der Vorsetzende: Pointner Die Gemeinderäte: Der Schriftführer: Ant. Mayr Carl Binder Gemeinderat Emil Göppl

Schließlich wird über Antrag des Vorsitzenden bewilliget, daß das Kugelpflaster vom Gasthofe des Herrn Zeilberger bis zum Gasthause des Herrn Mayr am Stadtplatze um den Kostenbetrag pr 120 fl regulirt werde. - Z. 7087. Schluß der Sitzung um 5 ¼ Uhr. Der Vorsetzende: Pointner Die Gemeinderäte: Der Schriftführer: Ant. Mayr Carl Binder Gemeinderat Emil Göppl

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