Ratsprotokoll vom 12. Mai 1880

streitung der Trottoirkosten im Sinne der Begehungskommission durch die betreffenden Hausbesitzer ab und wolle noch der weitere Umstand in Berücksichtigung kommen, ob die Pflasterung zwischen der makadamisirten Fahrstraße und den Trottoir mit den beantragten Kugelsteinpflaster oder mit den alten verwendbaren Würfelsteinmaterial hergestellt werden soll. Der diesfällige Kostenbetrag von der Pflasterung des oberen Theiles des Grünmarkts beträgt nach den Voranschlag 2842 fl 40 xr; jener der Makadamisirung theilweise Pflasterung zwischen der Strasse und Trottoir, dann die Regulirung des Brunnenplatzes auf 1055 fl 5 ½ xr zusammen auf 3897 fl 45 ½ xr G.R. Holub kann sich nicht erklären, warum man den alten Brunnen beseitigen, und einen neuen herstellen solle, da der Brunnen den Platz doch nicht verunstalte; er sei daher nicht für die beantragte Beseitigung desselben.

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