Ratsprotokoll vom 13. Februar 1880

den Sachverhalt dahin, daß ursprünglich die Gemein- de um Begleichung dieser Forderung angegangen worden sei, welche sich aber auf Grund der mit der Gasfabrik und der Theater Direktion bestehenden Verträge zu deren Beglei- chung nicht herbeigelassen habe und verliest wei- ters eine Bestätigung der Gasfabriks-Direktion wonach die Ansicht des Theaterdirektors, daß die Füllung der Gasuhr im Theater mit Spiritus auf 10 Jahre ausreichend sei, als vollkommen richtig bezeichnet wird. Sodann verliest Referent folgenden Sektions-An- trag: Mit Rücksicht auf die eingelangte Äusse- rung des hiesigen Gas- anstalt-Direktors kann die gegenwärtige Theater Direktion zur Einzah- lung der Spiritus-Fül- lungs-Kosten nicht ver- halten werden, daher die Bestreitung dieser Kosten entweder durch

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