Ratsprotokoll vom 13. Februar 1880

aus eben diesen Bedenken sei von denselben der Zu- satz beantragt worden, daß für den Fall, als die im Central-Ausschusse befindlichen Gemeinde- rats-Mitglieder einer grösseren Auslage nicht zustimmen sollten und daher ene Differenz zwi- schen den Gemeinderä- ten und den übrigen Comité-Mitgliedern im Central-Ausschusse entstünde, denn von den Ersteren an den Gemein- derat appellirt werden könnte, welcher dann zu entscheiden habe. Die Gemeinde habe bereits früher ihre Meinung abgegeben, daß ein Fest- zug nicht stattfinden solle. Die Gemeinderäte, an der Spitze der Bürger- meister und der Vize- bürgermeister wissen daher bereits die Directive des Gemeinderathes und werden, wenn vom Central-Comitee beantragt werden sollte, einen

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