Ratsprotokoll vom 30. Jänner 1880

zu dem jährlichen Pachtzinse von 50 fl auf 3 Jahre an Karl Huber beantragt." G. R. Reder wünscht die Vornahme von Änderungen in den Pachtbedingnissen, welche wirklich sehr mangelhaft seien, insbesonders hinsichtlich der Bestimmung über das Ausladen der Scheiter, das Zufahren und Hängenlassen der Flösse. Auch für den Pächter sei es zweckmässig, wenn solche Änderungen stattfinden, weil er gegenwärtig für alle Flösse haften müße, auch bei Hochwasser, was doch nicht sein könne. Es sollen daher diesfalls vom Amte Erhebungen gepflogen, mit Herrn Karl Huber unterhandelt und diesfalls auch einige Sachverständige zugezogen werden. Hienach wird der erste Theil des Sektions-Antrages zum Beschluß erhoben. Z. 768. 8. (G. R. Anton v. Jäger tritt für

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