Ratsprotokoll vom 30. Jänner 1880

direkten Steuern und eine 30 %igen Zuschlag zur Verzehrungssteuer einzuheben, zu genehmigen, weil den gesetzlichen Vorschriften entsprochen worden ist, und weil gegen die einzelnen Präliminars-Positionen auch keine Einwendung eingebracht worden ist. Die erfolgte Genehmigung obiger Umlage resp. obigen Zuschlages ist in der Gemeinde zu verlautbaren. Die mit dem Berichte vom 29. Dezember 1879 Z. 12651 vorgelegten Akten folgen zurück. Vom oö LandesAusschusse Linz am 8. Jänner 1880. Der Landeshauptmann Dr. Eigner." Wird zur Kenntnis genommen Z. 517. c. Folgenden Erlass des kk. Statthalterei-Präsidiums Linz: "Z. 106 Präs. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Seine kk. Apostolische Majestät haben

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