Ratsprotokoll vom 10. Oktober 1879

Es sei aber eben sowol der Gemeinderath als die An- stalt dadurch irre geführt worden, daß Private sich anheischig gemacht haben, die Gasbeleuchtung in ihre Häuser einzuführen, während sie später dieß nicht ausführten, darin lag der Grund für die gegenwärtige Differenz, und daran könne Nie- mand etwas ändern. G.R. Peyrl glaubt, daß es sich in der vorliegenden Frage hauptsächlich um die Einrichtung der Gasleitung handle, selbe sei auf Kosten der Ge- sellschaft erfolgt, während die Gemeinde sich verpflichtet habe, dort 5 Flammen brennen zu lassen. Nachdem man dieß nun gegenwärtig nicht mehr wolle, so müsse man trachten mit der Ge- sellschaft einen Ausgleich zu erzielen und dieser könnte seines Erachtens nur durch Annahme des Sektions-Antrages

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