Ratsprotokoll vom 8. August 1879

der grundbücherlichen Intabulation dieser Verpflichtung einverstanden, daß ich für dieses Recht des ungeschmälerten Wasserbezuges der Gemeinde Steyr alljährlich ein bestimmtes Brunnengeld zale, dessen Höhe dadurch zu bestimmen wäre, daß es sich aus dem Interessenbetrag jenes Kapitales welches für die Instandsetzung der Wasserleitung auszugeben ist, soweit diese Kosten mich treffen dann einer Quote für die Amortisirung dieses Kapitales und für die jährlichen Instandhaltungs-Kosten der Wasserleitung die jedenfalls nach Wiederherstellung der Leitung nur sehr gering sein können, zusammensetze. Die ziffermässige Höhe dieses Brunnengeldes läßt sich heute freilich noch nicht genau bestimmen, und ersuche ich daher diesfalls mit mir in Unterhandlung zu treten, wenn sich der Gemeinderat über dieses mein Anbot in Prinzip ausgesprochen haben wird.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2