Ratsprotokoll vom 8. August 1879

erkläre im Prinzipe ein- verstanden zu sein, die Bürgergarde bei Feier ihres Festes mit allen thunlichen Mitteln beizu- stehen, hingegen wäre die beantragte Feier des 900 järigen Bestandes von Steyr fallen zu lassen, weil es erstens nicht Usus sei, eine 900 järige Gedächnis- feier zu begehen und dann weil dies überhaupt mit Auslagen verbun- den sei. G.R. Peyrl glaubt, daß eine Empfelung wegen Theil- nahme an dem Feste des Bürger-Corps einsrseits nicht nothwendig sei, weil er Comiteemitglied sei und der Schlußsatz des von demselben erstatteten Berichtes dies ohnehin em- pfolen habe. Hingegen sei er ebenfalls im Zweifel ob, wenn die Gemeinde Steyr das 900 järige Jubi- läum begehen wolle,

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