Ratsprotokoll vom 8. August 1879

erkläre im Prinzipe einverstanden zu sein, die Bürgergarde bei Feier ihres Festes mit allen thunlichen Mitteln beizustehen, hingegen wäre die beantragte Feier des 900 järigen Bestandes von Steyr fallen zu lassen, weil es erstens nicht Usus sei, eine 900 järige Gedächnisfeier zu begehen und dann weil dies überhaupt mit Auslagen verbunden sei. G.R. Peyrl glaubt, daß eine Empfelung wegen Theilnahme an dem Feste des Bürger-Corps einsrseits nicht nothwendig sei, weil er Comiteemitglied sei und der Schlußsatz des von demselben erstatteten Berichtes dies ohnehin empfolen habe. Hingegen sei er ebenfalls im Zweifel ob, wenn die Gemeinde Steyr das 900 järige Jubiläum begehen wolle,

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