Ratsprotokoll vom 25. Juli 1879

Fleischbeschauer, Fleischhauer, Wirthe etc hievon zu verständigen. Etwaige Einwendungen wären zu prüfen, und sodann in einer der nächsten Sitzungen hierüber Beschluß zu fassen. Der Vorsitzende bemerkt, es wäre sehr wünschenswert wenn während der Auflagefrist die Fleischhauer, Wirthe und Fleischselcher, welche einen Einfluß auf diese Fleischsatzungen haben, in diesen Entwurf Einsicht nehmen und etwa gewünschte Abänderungen bekannt geben möchten; im Falle dies nicht geschehe müßte man annehmen, daß diese Satzungen für voll und gültig anerkannt worden seien und würde dann bei der betreffenden Gemeinderats-Sitzung diese Instruktion für die Fleischbeschau der Beratung zu Grunde zu legen sein. Was die Anstellung eines 3ten Fleischbeschauers betreffe, so müßte man sich

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