Ratsprotokoll vom 11. Juli 1879

dürften. Da diese Geländerherstellung nicht im Interesse der Schifffahrt, sondern nur in jenem der Gemeinde Steyr liegt, weil dieser Quai-Theil an Wochenmarkttagen zur Abhaltung des Schweinmarktes verwendet wird und auch an einem solchen Tage der in der Zuschrift der hiesigen Gemeindevorstehung berührte Unglücksfall, daß nämlich das Fuhrwerk eines Bauers durch Unachtsamkeit und in Folge der Verstellung der Passage durch Schweine und Menschen in den Ennsfluß stürzte wobei aber Niemand verunglückte, sich ereignete, so kann der Gefertigte nicht auf die Herstellung eines Geländers und am wenigsten auf Kosten des hohen Aerars einraten, sondern eher den Wunsch daran knüpfen, daß der

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