Ratsprotokoll vom 11. Juli 1879

dürften. Da diese Geländer- herstellung nicht im Interes- se der Schifffahrt, sondern nur in jenem der Ge- meinde Steyr liegt, weil dieser Quai-Theil an Wochen- markttagen zur Abhal- tung des Schweinmarktes verwendet wird und auch an einem solchen Tage der in der Zuschrift der hiesi- gen Gemeindevorstehung berührte Unglücksfall, daß nämlich das Fuhrwerk eines Bauers durch Unachtsam- keit und in Folge der Ver- stellung der Passage durch Schweine und Menschen in den Ennsfluß stürzte wobei aber Niemand ver- unglückte, sich ereignete, so kann der Gefertigte nicht auf die Herstellung eines Geländers und am we- nigsten auf Kosten des hohen Aerars einraten, sondern eher den Wunsch daran knüpfen, daß der

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