Ratsprotokoll vom 8. Juni 1879

Andern zu lenken weil ihm deren Annahme aus den vor- hin angeführten Gründen ab- solut unmöglich sei. Seit seiner letzten Krankheit, die er zu überstehen gehabt habe, sei sein Gesundheits-Zustand stark geschwächt und müsse er gestehen, daß in dem von ei- nem Bürgermeister zu ver- sehenden Amte ausserordent- lich viele Dinge vorkämen, die besonders auf den Gemüts- u. Nerven-Zustand einwirken. Gerade in dieser Richtung aber müsse er auf seine Gesund- heit ausserordentlich vorsichtig sein und sei er es seiner Familie schuldig seine Ge- sundheit zu schonen und zu sorgen daß er hiedurch so lan- ge als möglich seiner Familie erhalten bleibe. Indem er daher nochmals danke verweise er auf § 41 des G.St. der in sei- nem letzten Absatz sage: „Nimmt der zum Bürgermeister oder

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