Ratsprotokoll vom 18. April 1879

die erflossenen beiden unteren Entscheidungen aus gegenteiliger Anschauung dem Recurse stattgegeben und angeordnet hat, daß durch die Gemeinde Vorstehung Steyr zuerst ein Ausgleich zwischen den beiden Omnibus Inhabern versucht, und im Falle des Scheitern einer Ausgleichung nochmals in erster Instanz eine Verfügung getroffen werde, in welcher Weise die Aufstellung der beiden Omnibuse am Bahnhofe zu Steyr zu geschehen habe. - Über die nun erlassene Gemeinderätliche Verfügung vom 21. März 1879 Z. 605 hat jeder der beiden OmnibusInhaber recurirt und jeder in dem rechtzeitig eingebrachten Recurse seinen Standpunkt klargelegt.“ Referent bemerkt, er müße nun zurückgehen auf den Gemeinderats-Beschluß vom 6. August 1878, welcher dahin lautet habe, es sei eine AugenscheinsCommission abzuhalten; diese habe am 16. August 1878 stattgefunden, und habe sich hiebei die GemeindeVertretung von Steyr dahin ausgesprochen, „daß eine andere Aufstellung der Omnibuse nur in der Weise stattfinden könnte, daß z.B. der Wagen vom Hotel Crammer etwas vorwärts, hingegen jener der Herrn Mayr & Zeilberger rückwärts zu stehen komme, wodurch dem reisenden Publicum die Möglichkeit geboten wäre, von jedem Wagen die Aufschrift zu sehen“. In dieser Weise, wie die

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