Ratsprotokoll vom 18. April 1879

„Im Jare 1869 erfolgte die Concessionirung des Omnibus A, im April 1878 jene des Omnibus B mit Feststellung des Standortes der Aufstellung und zwar linksseitig vom Omnibus A. Im Juli 1878 erfolgte eine Aufstellungsordnung für sämmtliche Fahrgelegenheiten am Bahnhofe zu Steyr, einschließlich der beiden Omnibuse. - Omnibus B überreichte eine Beschwerde wegen Anweisung seines versteckten Standortes, welche Beschwerde beziehungsweise Recurs sowol von der Gemeinde-Vorstehung und dem Gemeinderat abgewiesen wurde, weil beide Instanzen von dem Standpunkte ausgegangen sind, daß das Begehren des OmnibusBesitzers B. wegen abwechslungsweiser Aufstellung der beiden Omnibuse auf dem bisherigen Standort des ersteren ihre Zustimmung desselben einer Rechtsverletzung gleich käme, um so mehr, als ein zwingendes öffentliches Interesse hiezu nicht vorhanden war, und durch die beantragte Vorwärtsstellung des Omnibuses A um eine halbe Wagenlänge der Beschwerdepunkt des Omnibuses sich behoben haben dürfte. Der Omnibus-Besitzer B hat nun gegen die Entscheidungen der beiden unteren Instanzen den Recurs an den hohen Landes-Ausschuß gerichtet, welcher über

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2