Ratsprotokoll vom 28. Februar 1879

schließe sich daher vollkommen dem SectionsAntrage an. G.R. Mayr bemerkt, daß obiger von dem ganzen Erlöse des verkauften Hauses nur noch 800 fl besitze, 500 fl aber von dem intabulirten Geld bereits seit einem Jare, angebracht habe, er werde mit dem Rest desselben vielleicht noch ein Jar auskommen, dann werde er aber jedenfalls der Gemeinde wieder zur Last fallen. G.R. Pointer bringt in Folge Aufforderung des Vorsitzenden den Sections-Antrag nochmals zur Verlesung, welcher einstimmig zum Beschluße erhoben wird. - Z. 2085. 3. G.R. Pointner verliest weiters den Recurs des Herrn Anton Pichler, Schumacher in Steyr, gegen die Entscheidung der städt. Armen-Commission wegen verweigertem Unterstande und verliest sohin den Sections-Antrag, welcher lautet: „Nachdem Anton Pichler noch teilweise erwerbsfähig sei, eine tägliche Pension von 17 xr beziehe, über Kost und Bett verfüge, so sei sein Recurs gegen verweigerten Unterstand nicht zu berücksichtigen.“

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