Ratsprotokoll vom 28. Februar 1879

G.R. Wenhart schließt sich dem Antrage des G.R. Ploberger, dem Rekurse sei keine Folge zu geben, sondern Bittstellerin nochmals der Armen-Commission vorzufüren, an, welcher Antrag mit allen gegen 2 Stimmen zum Beschluße erhoben wird. - Z. 2000. 2. G.R. Pointner verliest den Recurs des Herrn Josef Ullian wegen verweigerter Armengelderhöhung und stellt hiezu namens der Section den Antrag, diesem Recurse nicht stattzugeben, nachdem erhoben worden sei, daß Rekurrent noch im eigenes Vermögen besitze. Wegen Einstellung der bisherigen Unterstützung wolle dieser Fall nach §. 12 des A.St. der Armen-Commission zur Behandlung mitgeteilt werden. Hiezu bemerkt Referent weiters, daß, wie er gehört habe, Recurent einen nicht unbedeutenden Geldbetrag anliegen habe; so lange er dieses Capital besitze, kann im keine Armen-Unterstützung gewärt werden. G.R. Haller bestätigt dieses und fürt aus, daß Recurent, wie er gehört habe, à conto dieses Kapitales bedeutende Geldaufnamen gemacht habe und werde, wie er glaube, in Folge dessen von dem ganzen anliegenden Capitale nicht viel mir übrig sein, da selber obendrein lustig und frölich gelebt habe und nie etwas habe arbeiten wollen; er

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