Ratsprotokoll vom 22. November 1878

Bezug hätte, da für die neugebauten Häuser diese Kanalisirung ohne Wert ist, da die Herstellung der Zuleitungs-Kanäle aus diesen Häusern zu kostspielig wäre. Für diese Häuseranlagen müßten 2 Kanäle parallel mit dem Hauptkanale hergestellt werden, welche billiger als die Zuleitungskanale zu stehen kommen. Auf die Herstellungskosten übergehend stellen sich dieselben wie folgt: 667.6 m Unratkanal, 1.0 hoch 0.6 breit aus Bruchsteinen im hydr. Mörtel sammt glatten Verputz der inneren Wänden mit reinen Cement und Betonsohle 20 fl 13,352 fl 96.8 m Wasserzuleitungs-Kanäle aus Bruchsteinen 0.60 m hoch 0.30 m breit sonst wie oben 10 fl 968 fl 1042 □m Rinnsalpflasterung sammt Beistellung der Steine à 80 xr 833 fl 60 xr 30 Stk. Einfallgitter mit Verschluß à 15 450 fl 13 St. Einsteigschachte sammt Decksteinen à 14 fl 182 fl Herstellung der Schleusen und Stauvorrichtungen etz. 200 fl Summe 15,985 fl 60 xr Es kann somit die gesammte Auslage auf rund 16,000 fl angenommen werden. Zum Schluße sei noch erwähnt, daß die Ausführung der Kanäle äußerst solid

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