Ratsprotokoll vom 22. November 1878

3. G.R. Pointer führt an, daß wie bekannt der Gemeinderat mit Beschluß vom 5. Juli d.J. der Frau Christine Pfeister die Aufname in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr bedingt zugesichert habe; dieselbe habe auch 2 minderjährige Kinder, hinsichtlich welcher sie gleichfalls deren Aufname in den Gemeindeverband anstrebt, daher die Statthalterei deren Gesuch an die Gemeinde Vorstehung mit folgenden Bemerkungen geleitet habe: „Das vorliegende Ansuchen der Kaufmannswittwe Christine Pfeister ist auf die Verleihung der österr. Staatsbürgerschaft für sich und ihrer beiden Kinder Theodor und Johanna gerichtet. Auch die von der königl. sächsischen Kreishauptmannschaft in Leipzig ausgestellte Entlassungsurkunde erstreckt sich auf die genannte Wittwe und deren erwähnten Kinder. Hingegen ist in der Aufnams-Zusicherungsurkunde der Gemeinde Steyr ddo. 6. Juli 1878 nur die Wittwe Christin Pfeister allein erwähnt, wornach daher die Ergänzung dieser Urkunde durch die Aufnamszusichung für die beiden genannten Kinder, welche nach ihrem Vater die sächsische Staatsbürgerschaft erlangt haben, zu veranlassen und der Abt sonach wieder anher vorzulegen ist. Linz am 2. November 1878. für den k.k. Statthalter. L. Metternich.“ Referent stellt sohin namens der Section den Antrag, daß die Section im Nachhange zu dem

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