Ratsprotokoll vom 26. Juli 1878

und bemerkt, daß, obwol nicht zu verkennen sei, daß die vorgeschlagene Maßregel auf den ersten Blick den Character der Härten an sich trüge und viele Eltern sehr unangenehm berühren wurden, dieselbe jedoch in der Erwägung, daß die hierstädtischen Schulen von den eigenen Kindern meist überfüllt seien und daß weiters von Seite der fremden Gemeinden, die ihre Kinder gegenwärtig nach Steyr in die Schule schicken, seit Aufhebung des Schulgeldes, das sei seit ca. 6 Jahren, kein Kreuzer mehr an die hiesige Gemeinen zur Deckung der nicht unerheblichen Schulkosten beigesteuert worden sei, nicht blos gerechtfertiget, sondern sogar nothwendig erscheine nur glaube die Section, daß dieselbe so schonend als möglich durchzuführen sei, daher sie die Vorschläge des kk. Stadtschulrates mit der Modifikation zur Annahme empfehle, daß vom nächsten Schuljahre angefangen bis zur Lösung der Ausschulungsfrage von der Aufnahme in die hiesigen Schulen nur die neueintretenden, hier nicht eingeschulten Kinder fremder Gemeinden auszuschließen seien, die weiteren Ent-

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