Ratsprotokoll vom 5. April 1878

G.R. Holub glaubt, daß, wenn man der Auf- faßung des G.R. Dr. Hochhauser folge, eigent- lich der ganze Wahlakt für ungiltig zu er- klären sei, nachdem bei allen Wahlkörpern wahrscheinlich viele Vollmachten vorkämen, hin- sichtlich deren man zwar nicht mit solcher Ge- wißheit, aber immerhin mit nahezu solcher Sicherheit einen gleichen Vorgang anneh- men könnte. Auch andere Unregelmässigkei- ten seien vorhanden, welche der Referent schon in der letzten Gemeinderaths-Sitzung erwähnt habe, daß nemlich Eisenbahnbeamte mittelst Vollmacht gewählt hätten, ohne daß nachgewiesen worden sei, daß sie dienstlich verhindert gewesen seien, zu wählen. Auf diese Weise wäre noch vieles zu finden, wo- durch man Mängel nachweisen könnte. Er wäre daher der Meinung, daß der Ge- meinderat für diesesmal über diese For- malitäten-Fehler hinausgehen solle, um den Frieden in der Stadt nicht wieder aufs Neue zu stören und aufzuregen. Für die Zukunft aber sei jedenfalls Vorsorge zu treffen, daß ein derartiges Vorgehen sich nicht wiederhole. G.R. Pointner führt an, er habe gegenüber der Bemerkung des Vorredners, es seien nach seinem Wissen auch in andern Wahlkör- pern Vollmachten vorhanden, welche nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen,

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