Ratsprotokoll vom 5. April 1878

G.R. Holub glaubt, daß, wenn man der Auffaßung des G.R. Dr. Hochhauser folge, eigentlich der ganze Wahlakt für ungiltig zu erklären sei, nachdem bei allen Wahlkörpern wahrscheinlich viele Vollmachten vorkämen, hinsichtlich deren man zwar nicht mit solcher Gewißheit, aber immerhin mit nahezu solcher Sicherheit einen gleichen Vorgang annehmen könnte. Auch andere Unregelmässigkeiten seien vorhanden, welche der Referent schon in der letzten Gemeinderaths-Sitzung erwähnt habe, daß nemlich Eisenbahnbeamte mittelst Vollmacht gewählt hätten, ohne daß nachgewiesen worden sei, daß sie dienstlich verhindert gewesen seien, zu wählen. Auf diese Weise wäre noch vieles zu finden, wodurch man Mängel nachweisen könnte. Er wäre daher der Meinung, daß der Gemeinderat für diesesmal über diese Formalitäten-Fehler hinausgehen solle, um den Frieden in der Stadt nicht wieder aufs Neue zu stören und aufzuregen. Für die Zukunft aber sei jedenfalls Vorsorge zu treffen, daß ein derartiges Vorgehen sich nicht wiederhole. G.R. Pointner führt an, er habe gegenüber der Bemerkung des Vorredners, es seien nach seinem Wissen auch in andern Wahlkörpern Vollmachten vorhanden, welche nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen,

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