Ratsprotokoll vom 11. Jänner 1878

dieses Amt in einem ärarischen Gebäude unterzubringen, gelöst wurde. Diesen letzteren Fall glaubte nun die damalige Gemeinde-Vertretung von Steyr als eingetreten betrachten zu können, als im August 1862 die Unterbringung des Telegrafen-Amtsgebäudes in dem, dem Ärar gehörigen, bis dahin als Hauptzollamt benützten Gebäude am Stadtplatze in Folge Auflösung dieses Amtes ermöglicht schien. Über Antrag des Gemeinderates Haratzmüller wurde nemlich in der Gemeinderatssitzung von 22. August 1862 einstimmig beschlossen, der TelegrafenVerwaltung den oben zitirten Miethvertrag vom Zeitpunkte der demnächst bevorstehenden Auflösung des K. K. Hauptzollamtes in Steyr vierteljährig aufzukünden und selbe zu ersuchen, die ihr unentgeldlich eingeräumten Lokalitäten nach Ablauf eines Vierteljahres der Gemeinde wieder zur Verfügung zurückzustellen, worüber sich auch mit der k. k. Telegrafen-Verwaltung in Wien sofort ins Einvernehmen gesetzt wurde. Es würde zu weit führen, die diesfalls gepflogenen gegenseitigen Verhandlungen des Näheren zu erörtern; es sei da her nur kurz bemerkt, daß, als nach vor-

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