Ratsprotokoll vom 11. Jänner 1878

meinde Steyr zu folge Gemeinderats-Sitzungsbeschlußes vom 8. April 1862 mit der Staats-Telegrafen-Verwaltung unterm 16. März 1862, genehmigt von der k. k. Staatstelegrafen-Direction unterm 22. May 1862 Z 3297 einen neuen Vertrag, mit welchem sich die Gemeinde Steyr bereit erklärte, der StaatstelegrafenVerwaltung vom Georgitermine 1862 angefangen die darin näher bezeichneten Lokalitäten im 2. Stocke des Exzölestinergebäudes wieder für die Dauer von 3 Jahren unentgeldlich zur Verfügung zu stellen, falls nicht innerhalb dieser Zeit die zweckentsprechende Unterbringung des Telegrafenamtes und der Wohnung des Amtsleiters in einem ÄrarialGebäude möglich werden kann. Dieser Vertrag, auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen, wäre also unter allen Umständen mit Georgitermin 1865 zu Ende gegangen, wenn er nicht rechtzeitig erneuert wurde, oder bereits vor diesem Termine durch den Eintritt der von der Gemeinde gesetzten Bedingung der Möglichkeit

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