Ratsprotokoll vom 23. November 1877

sollten; wenn man sich jedoch über ein bestimmtes Einkommen ausweisen müße, so würden hiedurch doch manche junge Leute vom Heiraten zurückgehalten werden, bis sie wenigstens einen ordentlichen Verdienst erlangt hätten; gegenwärtig aber heiraten gar viele, welche kaum ihren MilitärDienste entsprochen hätten und nicht einmal eine Arbeit können, noch verstehen. Der Vorsitzende bemerkt, daß solche Personen, denen das Heiraten verboten würde, dann gewöhnlich im Concubinate leben und in demselben Kinder erzeugen welche dann in der Regel der Zuständigkeits-Gemeinde der Mutter wieder zur Last fallen. G.R. Ploberger erwiedert hierauf, daß aus derartigen ConcubinatsVerhältnissen in der Regel doch nicht eine so zahlreiche Nachkommenschaft hervorgehe, als aus den ehelichen Verhältnissen. Die Nachwehen der gänzlichen Unbeschränktheit bezüglich der Verehlichung werden erst später kommen. G.R. Anton von Jäger giebt auch der Meinung Ausdruck, daß nicht

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