Ratsprotokoll vom 23. November 1877

sollten; wenn man sich jedoch über ein bestimmtes Einkommen ausweisen müße, so würden hie- durch doch manche junge Leute vom Heiraten zurückgehalten werden, bis sie wenigstens einen ordent- lichen Verdienst erlangt hätten; gegenwärtig aber heiraten gar viele, welche kaum ihren Militär- Dienste entsprochen hätten und nicht einmal eine Arbeit können, noch verstehen. Der Vorsitzende bemerkt, daß solche Personen, denen das Heiraten ver- boten würde, dann gewöhnlich im Concubinate leben und in demselben Kinder erzeugen welche dann in der Regel der Zuständigkeits-Gemeinde der Mut- ter wieder zur Last fallen. G.R. Ploberger erwiedert hierauf, daß aus derartigen Concubinats- Verhältnissen in der Regel doch nicht eine so zahlreiche Nachkom- menschaft hervorgehe, als aus den ehelichen Verhältnissen. Die Nach- wehen der gänzlichen Unbeschränkt- heit bezüglich der Verehlichung werden erst später kommen. G.R. Anton von Jäger giebt auch der Meinung Ausdruck, daß nicht

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2