Ratsprotokoll vom 23. November 1877

und vermögensloser Personen vorgekommen sind, dann, ob seit dem Jahre 1868 und in welcher Höhe eine Steigerung der Armenauslagen aus Anlaß der vorgekommenen heiraten von Personen, welche der öffentlichen Mildthätigkeit anheim fallen, sich ergeben hat. Vom oberösterreichischen Landesausschusse. Linz am 18. Oktober 1877. Der Landeshauptmann Dr Moriz Eigner mp.“ Referent bemerkt hiezu, daß diese Frage namentlich das Gesetz vom Jahre 1868 berühre, mit welchem den Ehekonsens für Ober-Österreich aufgehoben worden sei. Die Gemeinde Vorstehung solle nun dem Landes Ausschusse mittheilen, welche Wirkungen dieses Gesetz hervor gebracht habe und ob und unter welchen Bedingungen wieder Beschränkungen hinsichtlich oder Heiraten mittelloser Personen einzuführen wären. Es solle weiters über spezielle Fälle von Heiraten erwerbslose Personen berichtet und angezeigt werden, ob hiedurch eine Neigerung der Armenauslage herbeigeführt

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